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Homepage / Leichte Sprache / Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Diese Information in schwerer Sprache.

Was ist das Bildungs- und Teilhabe·paket?

Alle Kinder und Jugendliche sind gleich.

Alle Kinder und Jugendliche haben die gleichen Möglichkeiten.

Jedes Kind und jeder Jugendliche kann mitmachen.

Auch Familien mit wenig Geld.

Bildung ist wichtig:

Mit einer guten Bildung können Ihre Kinder mehr im Leben erreichen.

Bildung bedeutet auch Lernen.

  • In der Schule.
  • In der Kita.

Wichtig ist aber auch:

Ihre Kinder nehmen zusammen mit anderen am Leben teil.

Zum Beispiel:

  • Im Sportverein
  • Oder in der Musikschule

Dafür gibt es eine besondere Förderung:

  • In der Schule.
  • In der Kita.
  • Und in der Freizeit.

Förderung heißt:

Sie bekommen Geld.

Oder bestimmte Sachen umsonst.

Oder bestimmte Sachen billiger.

Der Name von der Förderung ist:

Bildungs- und Teil·habe·paket

Wir nennen diese Förderung hier kurz:

BuT-Paket

Wer kann die Förderung bekommen?

Das BuT-Paket ist für Familien mit wenig Geld.

Und das BuT-Paket ist für Familien mit:

  • Kindern,
  • Jugendlichen,
  • oder jungen Erwachsenen

Vielleicht bekommt Ihre Familie eine von diesen Hilfen:

  • Bürger·geld
  • Hilfe zum Lebens·unterhalt
  • Grund·sicherung im Alter
  • Grund·sicherung bei Erwerbs·minderung
  • Hilfe aus dem Asyl·bewerber·leistungs·gesetz

Dann brauchen Sie keinen Antrag stellen.

Sie müssen nur Bescheinigungen einreichen.

Dann bekommen Sie die Förderung aus dem BuT-Paket für Ihre Kinder.

Vielleicht bekommt Ihre Familie eine von diesen Hilfen:

  • Wohn·geld
  • Kinder·zuschlag

Dann müssen Sie einen Antrag beim Fach·bereich Soziales stellen.

Sie können dieses Formular (PDF, 175 KB) benutzen.

Leider gibt es das Formular nur in schwerer Sprache.

Vielleicht bekommen Sie keine von diese Hilfen.

Manchmal bekommen Sie die Förderung aus dem BuT-Paket trotzdem.

Bitte sprechen Sie uns dazu an.

Wir sind:

  • Das JobCenter Herne.
  • Der Fach·bereich Soziales.

Vielleicht bekommen Sie schon Hilfen von uns.

Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Sach·bearbeiter.

Was können Sie bekommen?

Förderung für Kita und Schule

Für die Förderung zu Schule und Kita ist wichtig:

Ihr Kind darf noch nicht 25 Jahre alt sein.

Schul·bedarf

Schul·bedarf ist zum Beispiel das Geld für:

  • Bücher
  • Tornister
  • Hefte
  • Stifte

Sie müssen uns eine Schul·beschreinigung bringen:

  • Wenn Ihr Kind eingeschult wird.
  • Wenn Ihr Kind 16 Jahre alt wird.

Sie bekommen die Schul·bescheinigung in der Schule.

Sie bekommen dann aus dem BuT-Paket

  • zum 1. August 130 Euro
  • und zum 1. Februar 65 Euro.

Wir überweisen das Geld auf Ihr Konto.

Ein-Tages-Ausflüge und Mehr-Tages-Fahrten

Ihr Kind macht mit der Schule oder Kita

  • einen Ein-Tages-Ausflug
  • oder eine Mehr-Tage-Fahrt

Dann können Sie Geld aus dem BuT-Paket bekommen für

  • Reise·kosten
  • Übernachtungen
  • Eintritts·geld

Aber Taschen·geld für Ihr Kind bekommen Sie nicht.

Sie müssen uns eine Bescheinigung über die Kosten mitbringen.

Bitte füllen Sie auch das Formular für Kitas (PDF, 168 KB) aus.

Oder das Formular für Schulen (PDF, 169 KB) .

Leider gibt es die Formulare nur in schwerer Sprache.

Die Schule oder Kita kann Ihnen beim Ausfüllen helfen.

Das Geld geht dann direkt an die Schule oder Kita.

Vielleicht kann auch die Schule oder Kita den Antrag für Sie stellen:

Fragen Sie in der Schule oder Kita nach.

Mittag·essen in der Schule oder Kita

Vielleicht bekommt Ihr Kind ein Mittag·essen:

In der Schule.

Oder in der Kita.

Oder bei einer Tagesmutter.

Dann können Sie Förderung aus dem BuT-Paket bekommen.

Dann bezahlen wir das Mittag·essen.

Bitte füllen Sie auch das Formular für das Mittag·essen (PDF, 148 KB) aus.

Leider gibt es das Formular nur in schwerer Sprache.

Die Schule oder Kita kann Ihnen beim Ausfüllen helfen.

Vielleicht kann auch die Schule den Antrag für Sie stellen:

Fragen Sie in der Schule nach.

Vielleicht bekommet Ihr Kind das Mittag·essen in einer offenen Ganz·tags·schule.

Dann beantragen Sie die Förderung bei dem Betreiber von der offenen Ganz·tags·schule.

Vielleicht stellt auch Ihre Schule den Antrag für Sie.

Fragen Sie in der Schule nach.

Das Geld geht dann direkt an den Anbieter von dem Mittag·essen.

Fahrt·kosten

Vielleicht ist der Weg zur Schule weit.

Und Ihr Kind braucht ein Schoko-Ticket für die Fahrt zur Schule.

Dann können Sie Geld aus dem BuT-Paket bekommen.

Stellen Sie einen Antrag beim Schul·verwaltungs·amt.

Sie bekommen vom Schul·verwaltungs·amt einen Bescheid.

Ein Bescheid ist ein amtliches Dokument.

Mit dem Bescheid kommen Sie dann zu uns.

Bitte füllen Sie auch das Formular für Fahrt·kosten (PDF, 151 KB) aus.

Leider gibt es das Formular nur in schwerer Sprache.

Sie müssen auch einen Nachweis über die Fahrt·kosten mitbringen.

Sie bekommen dann das Geld auf ihr Konto.

Nachhilfe

Vielleicht kommt Ihr Kind in der Schule nicht richtig mit.

Ihr Kind hat vielleicht schlechte Noten.

Ihr Kind braucht vielleicht Nachhilfe.

Nachhilfe heißt in schwerer Sprache:

geeignete außerschulische Förderung

Dann können Sie dafür Geld aus dem BuT-Paket bekommen.

Sie müssen für das Geld einen Antrag stellen.

Sie müssen auch eine Bescheinigung von der Schule mitbringen.

In der Bescheinigung muss stehen:

Die Nachhilfe ist wirklich notwendig.

Und die Fächer für die Nachhilfe

Und wer Ihnen die Nachhilfe gibt.

Das Geld bekommt dann der Nachhilfe·lehrer.

Hilfe für die Freizeit·gestaltung

Freizeit·gestaltung heißt in schwerer Sprache auch:

Soziale und kulturelle Teil·habe.

Für die Förderung zur Freizeit·gestaltung ist wichtig:

Ihr Kind darf noch nicht 18 Jahre alt sein.

Ihr Kind kann bis zu 15 Euro im Monat bekommen für

  • Teil·nahme an künstlerischen Unterricht
    Zum Beispiel: In der Musikschule
  • Freizeiten
    Zum Beispiel: Von Vereinen.
    Oder vom Jugend·amt
  • Vereins·beiträge
    Zum Beispiel: Für Sport und Spiel.
    Oder für Kultur.
  • Kurs·beiträge
    Zum Beispiel: Für Sport und Spiel.
    Oder für Kultur.

Das Geld bekommen Sie auch für die Ausstattung.

Zum Beispiel: Sport·kleidung.

Bitte füllen Sie auch das Formular für die Freizeit·gestaltung (PDF, 250 KB) aus.

Leider gibt es das Formular nur in schwerer Sprache.

Der Verein oder die Musik·schule können Ihnen dabei helfen.

Oder Sie bringen eine Bescheinigung von dem Verein mit.

In der Bescheinigung muss stehen:

Ihr Kind nimmt teil.

Und wieviel die Teilnahme kostet.

Das Geld bekommt dann der Verein.

Oder wir überweisen das Geld auf Ihr Konto.

Kontakt

Vielleicht haben Sie noch Fragen zum BuT-Paket.

Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter im JobCenter.

Oder an Ihren Sachbearbeiter im Fach·bereich Soziales.

Oder an den Schul·sozialarbeiter in der Schule.

Kontakt

Stadt Herne
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail bildungundteilhabe@herne.de
Telefon·nummer 0 23 23 / 16 - 33 99
Sie können anrufen
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag 13:30 bis 15 Uhr

JobCenter Herne
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail Jobcenter-Herne.BUT-Team-532@jobcenter-ge.de
Telefon 0 23 25 / 63 70

2024-10-23