Die Aufgaben des Bürgerbeauftragten sind in der Hauptsatzung der Stadt Herne geregelt. Er wird vom Rat der Stadt für die Dauer der Wahlperiode des Rates bestellt und nimmt sein Amt als eigenständige Aufgabe in Ergänzung des kommunalen Ideen- und Beschwerdemanagement im Wege einer ehrenamtlichen Tätigkeit wahr.
Er ist unabhängiger und neutraler Ansprechpartner für alle Bürgerbeschwerden und -anregungen und nimmt gegenüber den bürgerschaftlichen Gremien und der Verwaltung eine Vermittlerfunktion wahr. Im Ausschuss für Bürgereingaben hat er ein originäres Anhörungsrecht.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 erneut Jürgen Scharmacher zum Bürgerbeauftragten bestellt.
Jürgen Scharmacher ist seit 1999 Mitglied im Rat der Stadt Herne. Davor war er zehn Jahre lang Bezirksverordneter in der Bezirksvertretung Herne-Mitte, hier war er auch mehrere Jahre Fraktionsvorsitzender der SPD-Bezirksfraktion.
Regelmäßig bietet Jürgen Scharmacher Sprechstunden für die Herner Bürgerinnen und Bürger an.
Nächster Termin:
Montag, 3. Juni 2024, von 10 bis 12 Uhr, im Rathaus Herne, Zimmer 214.
Geschäftsstelle des Bürgerbeauftragten der Stadt Herne
Hauptstraße 241
44649 Herne
Service-Hotline: 0 23 23 / 16 - 16 17
E-Mail: buergerbeauftragter@herne.de