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Homepage / Rathaus / Bürgerservice / Dienstleistungsrichtlinie der EU

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie

Europa wächst immer mehr zusammen. Längst haben wir uns daran gewöhnt, dass an den meisten Grenzen innerhalb der Europäischen Union nur stichprobenartig Zoll- oder Ausweiskontrollen durchgeführt werden. Es gibt einen gemeinsamen Binnenmarkt, durch den Zollschranken gefallen sind. Seit dem 28. Dezember 2009 ist die Europäische Union auch für Anbieter von Dienstleistungen enger zusammengerückt. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie erleichtert es diesen Anbietern, grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig zu werden. Die Richtlinie wurde am 12. Dezember 2006 vom Europarat und vom Europäischen Parlament beschlossen.

Zusammenarbeit im mittleren Ruhrgebiet

Dass es dabei nicht ganz ohne Verwaltungsaufwand zugehen kann, liegt auf der Hand. Doch auch bürokratische Hürden sollen im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie abgebaut werden. Damit Dienstleister aus anderen EU-Ländern nicht den Überblick verlieren, wenn es um die Erledigung von notwendigen Formalitäten geht, wurde der Einheitliche Ansprechpartner (EA) geschaffen. Er ist die Anlaufstelle für viele Verwaltungsangelegenheiten, die sich ergeben, wenn ein Gewerbetreibender interessiert ist, andernorts in einem anderen EU-Staat tätig zu werden.  

Die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners ist mit einem hohen logistischen Aufwand verbunden. Herne hat sich daher entschlossen, gemeinsam mit den Nachbarstädten Gelsenkirchen und Bochum, der Stadt Bottrop und dem Ennepe-Ruhr-Kreis einen Einheitlichen Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet zu installieren. Der Einheitliche Ansprechpartner ist online unter https://www.nrw-ea.de/de erreichen.

2017-03-06