Hilfeleistungen der Feuerwehr werden grundsätzlich unentgeltlich erbracht. Für die klassischen Aufgaben rund um die Brandbekämpfung, zum Beispiel für das Löschen eines Feuers, werden also keine Gebühren oder Entgelte in Rechnung gestellt. Der Landesgesetzgeber hat aber in § 41 FSHG NRW (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung für das Land Nordrhein-Westfalen) geregelt, dass für einige besondere Hilfeleistungen ein Kostenersatz gefordert werden kann. Die Höhe der Gebühren / Entgelte hat die Stadt Herne in einer Gebührensatzung bzw. Entgeltordnung geregelt.
Die Regelungen finden Sie rechts unter der Rubrik "PDF-Dokumente".
Ansprechpartner
Gebührenkalkulation / Betriebsabrechnung
Paul Schlunke
Telefon: 0 23 23 / 16 52 77
Sind Leistungen der Feuerwehr kostenpflichtig, entstehen Gebühren oder Entgelte. Diese werden in Form von Gebührenbescheiden oder Entgeltrechnungen dem jeweiligen Empfänger / Abnehmer der Leistung bekannt gegeben.
Die Rettungsdienstgebühren werden in den meisten Fällen, soweit der Abrechnungsstelle der Feuerwehr korrekte Angaben zur Person und vor allem eine entsprechende ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit des Einsatzes (Transportverordnung) vorliegen, mit den Krankenversicherungen / Krankenkassen direkt abgerechnet und von diesen auch in der Regel übernommen. Abrechnungsstelle Rettungsdienst (Koordination)
Annette Sontowski
Telefon: 0 23 23 / 16 52 57