Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.
Gewählt wird nach dem Grundsatz der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.
Wählbar ist, wer am Wahltag
Wählbar ist auch eine Unionsbürgerin/ein Unionsbürger, die/der am Wahltag
Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der Bundeswahlleiterin/beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Über die Zulassung der Listenwahlvorschläge entscheidet der Bundeswahlausschuss. Dieser setzt sich zusammen aus der Bundeswahlleiterin/dem Bundeswahlleiter als Vorsitzende/n, acht von ihr/ihm berufenen wahlberechtigten Personen als Beisitzerinnen und Beisitzer und zwei Richterinnen/Richtern des Bundesverwaltungsgerichts.
Jede Wählerin/jeder Wähler hat eine Stimme.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, sofern sie
Weitere Informationen unter: https://www.bundeswahlleiterin.de/ .
Wahlberechtigt sind auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag