Die Kommunalwahlen werden in Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre als sogenannte „verbundene Wahlen“ durchgeführt.
Gewählt werden:
Wählbar ist, wer am Wahltag
Wahlvorschläge können von Einzelpersonen, Wählergruppen oder Parteien eingereicht werden. Wer wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen. Parteien und Wählergruppen können auch gemeinsam eine Bewerberin/einen Bewerber vorschlagen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Erhält von mehreren Bewerberinnen/Bewerbern keine/r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Es wird auf Grund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der ersten Wahl.
Bei der Stichwahl ist die Bewerberin/der Bewerber gewählt, die/der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von der Wahlleiterin/vom Wahlleiter zu ziehende Los.
Wählbar ist, wer am Wahltag
Bei der Wahl des Rates ist das Wahlgebiet das Stadtgebiet, bei der Wahl der Bezirksvertretungen ist das Wahlgebiet der jeweilige Stadtbezirk.
Wählbar für die Bezirksvertretung ist auch, wer in einem Kommunalwahlbezirk des entsprechenden Stadtbezirks für den Rat kandidiert.
Wahlvorschläge können von Einzelpersonen, Wählergruppen oder Parteien eingereicht werden.
Gewählt werden 27 Direktkandidaten aus den Kommunalwahlbezirken mit einfacher Mehrheit (relative Mehrheitswahl) und 27 Listenkandidaten über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien und Wählergruppen (Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl).
Listenwahlvorschläge können von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Die Listenwahl erfolgt nach Verhältniswahlgrundsätzen.
Folgende Zahl von Vertretern wird in den Stadtbezirken gewählt:
Bezirksvertretung Wanne: 15
Bezirksvertretung Eickel: 15
Bezirksvertretung Herne-Mitte: 17
Bezirksvertretung Sodingen: 15
Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss, der aus der Wahlleiterin/dem Wahlleiter als Vorsitzende/m und zehn Beisitzerinnen/Beisitzern besteht, die vom Rat der Stadt gewählt wurden.
Die Vertreter*innen der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr werden nach Listenwahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen gewählt.
Weitere Informationen:
www.rvr.ruhr
www.rvr.ruhr/politik-regionalverband/ruhrparlament/
www.rvr.ruhr/politik-regionalverband/direktwahl-2020/
Jede Wählerin/jeder Wähler hat jeweils eine Stimme.
Zu den Kommunalwahlen ist wahlberechtigt, wer am Wahltag