Wie viele Einwohner hat Deutschland? Wie leben und arbeiten die Menschen? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Werden mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime benötigt?
Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt. Die Ergebnisse des Zensus liefern wichtige Daten zur Wohnsituation, zur Altersstruktur und zum Bildungs- und Erwerbsstatus der Bevölkerung. Diese Daten sind maßgebend für finanz-und gesellschaftspolitische Entscheidungen.
Einige Bürgerinnen und Bürger konnten im Erhebungszeitraum nicht angetroffen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger, die durch die Erhebungsbeauftragten nicht befragt werden konnten, erhalten im Nachgang eine Aufforderung zur Datenabgabe durch die Stadt Herne und entsprechende Online Zugänge. Sollten Sie den Online Zugang nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit Ihre Daten nach Terminabsprache auch in der Zensusstelle bis zum
28. Oktober 2022
nachzureichen.
Zur Terminvergabe wenden Sie sich bitte per Mail unter zensus@herne.de oder telefonisch unter 0 23 23 / 16 - 21 22.
Wie in den anderen Kommunen in Deutschland, haben wir auch in Herne erhebliche technische Probleme mit der eigens für den Zensus entwickelten Software. Neben den berechtigten Erinnerungen und Aufforderungen zur Auskunft, sind leider auch Bürgerinnen und Bürger Herne aufgefordert worden ihrer Informationspflicht nachzukommen, welche bereits die benötigten Auskünfte erteilt haben. Wir möchten uns hierfür entschuldigen und alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger bitten, sich per E-Mail an uns zu wenden. Wir prüfen die Fälle zeitnah und falls wir den Dateneingang bestätigen können, können die Schreiben als gegenstandslos betrachtet werden.
Die Melderegister werden eine wesentliche Grundlage zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen bilden.
Um Über- und Untererfassungen in den Melderegisterdaten zu erkennen und entsprechend zu bereinigen, wird ein Teil der Bevölkerung in zusätzlichen Haushaltsbefragungen auf Stichprobenbasis direkt befragt.
Ergänzt wird die registergestützte Bevölkerungszählung durch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ).
Eine weitere Befragung betrifft die sogenannten Sonderbereiche. Darunter fallen Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Dort sind die Melderegisterdaten aufgrund häufiger Fluktuation und teilweise ungeregeltem Meldeverhalten oft ungenau und sollen im Rahmen des Zensus 2022 bereinigt werden.
Die Erhebung wird alle zehn Jahre gemeinsam durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchgeführt. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben. Stichtag ist nun der 15. Mai 2022.
In kreisfreien Städten werden kommunale Erhebungsstellen eingerichtet. Dort werden die Befragungen koordiniert und zusammen mit ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Die Erhebungsbeauftragten besuchen die für die Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen ihre Daten.