Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Rathaus / Zensus

Zensus 2022

Wie viele Einwohner hat Deutschland? Wie leben und arbeiten die Menschen? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Werden mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime benötigt?

Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt. Die Ergebnisse des Zensus liefern wichtige Daten zur Wohnsituation, zur Altersstruktur und zum Bildungs- und Erwerbsstatus der Bevölkerung. Diese Daten sind maßgebend für finanz-und gesellschaftspolitische Entscheidungen.

Für den Zensus 2022 gelten besondere Vorkehrungen, um die Sicherheit der erhobenen Daten zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist die Erhebungsstelle nicht öffentlich zugänglich. Ein persönliches Gespräch ist möglich, aber nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.

Unsere Hotline ist unter 0 23 23 / 16 – 21 22 Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr erreichbar.

Gerne können Sie auch einen Termin per E-Mail zensus@herne.de vereinbaren.

Einige Bürgerinnen und Bürger konnten im Erhebungszeitraum nicht angetroffen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger, die durch die Erhebungsbeauftragten nicht befragt werden konnten, erhalten im Nachgang eine Aufforderung zur Datenabgabe durch die Stadt Herne und entsprechende Online Zugänge. Sollten Sie den Online Zugang nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit Ihre Daten nach Terminabsprache auch in der Zensusstelle bis zum

28. Oktober 2022
nachzureichen.

Zur Terminvergabe wenden Sie sich bitte per Mail unter zensus@herne.de oder telefonisch unter 0 23 23 / 16 - 21 22.

Wie in den anderen Kommunen in Deutschland, haben wir auch in Herne erhebliche technische Probleme mit der eigens für den Zensus entwickelten Software. Neben den berechtigten Erinnerungen und Aufforderungen zur Auskunft, sind leider auch Bürgerinnen und Bürger Herne aufgefordert worden ihrer Informationspflicht nachzukommen, welche bereits die benötigten Auskünfte erteilt haben. Wir möchten uns hierfür entschuldigen und alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger bitten, sich per E-Mail an uns zu wenden. Wir prüfen die Fälle zeitnah und falls wir den Dateneingang bestätigen können, können die Schreiben als gegenstandslos betrachtet werden.

Die Melderegister werden eine wesentliche Grundlage zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen bilden.

Um Über- und Untererfassungen in den Melderegisterdaten zu erkennen und entsprechend zu bereinigen, wird ein Teil der Bevölkerung in zusätzlichen Haushaltsbefragungen auf Stichprobenbasis direkt befragt.

Ergänzt wird die registergestützte Bevölkerungszählung durch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ).

Eine weitere Befragung betrifft die sogenannten Sonderbereiche. Darunter fallen Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Dort sind die Melderegisterdaten aufgrund häufiger Fluktuation und teilweise ungeregeltem Meldeverhalten oft ungenau und sollen im Rahmen des Zensus 2022 bereinigt werden.

Die Erhebung wird alle zehn Jahre gemeinsam durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchgeführt. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben. Stichtag ist nun der 15. Mai 2022.

In kreisfreien Städten werden kommunale Erhebungsstellen eingerichtet. Dort werden die Befragungen koordiniert und zusammen mit ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Die Erhebungsbeauftragten besuchen die für die Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen ihre Daten.