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Berufliche Eingliederung

Diese Information in schwerer Sprache.

Behinderte wollen am Leben teilnehmen wie Nicht-Behinderte.

Deshalb wollen Behinderte auch arbeiten wie Nicht-Behinderte.

Die Arbeit ist ein wichtiger Teil des Lebens.

Deshalb gibt es auch viele Hilfen.

Damit Behinderte eine Arbeit finden.

In schwerer Sprache heißt das: Berufliche Eingliederung.

Fach·stelle für behinderte Menschen im Beruf

Die Fach·stelle ist beim Fach·bereich Soziales der Stadt Herne.

Der Grad von der Behinderung (GdB) ist für die Hilfen wichtig.

Der Grad von der Behinderung ist ein Maß für die Behinderung.

Der Grad von der Behinderung kommt aus dem deutschen Schwer·behinderten·recht.

Ein Gutachter ermittelt den Grad von der Behinderung.

Der Grad von der Behinderung beginnt bei 20 und reicht bis 100.

Bei einem Grad von der Behinderung von 50 beginnt die Schwer·behinderung.

Die Agentur für Arbeit kann Menschen Schwer·behinderten gleich·stellen.

Für die Gleich·stellung brauchen die Menschen einen Grad von der Behinderung von 30 oder höher.

Die Gleich·gestellten haben dann Vorteile bei der Arbeit.

Die Fach·stelle berät

  • Arbeit·geber von Schwer·behinderten
  • Arbeit·geber von Gleich·gestellten
  • arbeitende Schwer·behinderte
  • arbeitende Gleich·gestellte
  • Betriebs·vertretungen
  • Mitarbeiter·vertretungen

Die Fach·stelle gibt Zuschüsse an schwer·behinderte Menschen:

  • für technische Hilfen für die Arbeit
  • zum Erreichen von dem Arbeits·platz
  • für eine behinderten·gerechte Wohnung

Die Fach·stelle gibt Zuschüsse an Arbeit·geber

  • für technische Hilfen für die Arbeit
  • für behinderten·gerechte Arbeits·plätze
  • für behinderten·gerechte Ausbildungs·plätze

Kündigungs·schutz

Schwer·behinderte und Gleich·gestellte haben einen besonderen Kündigungs·schutz.

Der Arbeit·geber möchte kündigen.

Dann muss das Integrations·amt vorher zustimmen.

Das Integrations·amt gehört zum Landschafts·verband Westfalen-Lippe.

Zuerst spricht die Fach·stelle mit allen Beteiligten.

  • Die Fach·stelle spricht mit dem Schwer·behinderten oder Gleich·gestellten.
  • Die Fach·stelle spricht mit dem Arbeit·geber.
  • Die Fach·stelle spricht mit der betrieblichen Personal·vertretung.
  • Die Fach·stelle spricht mit der betrieblichen Schwer·behinderten·vertretung.

Alle sollen sich gütlich einigen.

Aber vielleicht finden alle Beteiligten keine Einigung.

Dann muss das Integrations·amt entscheiden.

Kontakt Fach·bereich Soziales

Hauptstraße 241
Eingang C
3. Obergeschoss
44649 Herne

Frau Schulte
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 19
Zimmer 380

Herr Neumann
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 92
Zimmer 379

E-Mail: soziales@herne.de

Öffnungs·zeiten:

Montag: 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:30 bis 12 Uhr
Mittwoch und Freitag: geschlossen

Integrations·fach·dienst (IFD) für Bochum und Herne

Der Integrations·fach·dienst hilft Behinderten bei

  • Problemen am Arbeits·platz
  • dem Wechsel von einer Werkstatt für Behinderte in die normale Arbeit
  • dem Wechsel von der Schule in die normale Arbeit
  • dem Wechsel aus psychiatrischen Einrichtungen in die normale Arbeit
  • bei der Wieder·eingliederung in die normale Arbeit nach dem Sozial·gesetz·buch IX

Der Integrations·fach·dienst gehört zum evangelischen Verbund Ruhr gemeinnützigen GmbH.

Kontakt IFD Bochum-Herne
Westring 26
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 13 31 62
Telefax: 02 34 / 9 13 31 88
E-Mail: schuster.ifd@diakonie-ruhr.de

Nähere Informationen finden Sie unter www.ifd-westfalen.de/ifd-bo .

Fach·dienst Berufliche Rehabilitation

Der Fach·dienst Berufliche Rehabilitation unterstützt Behinderte bei der Rückkehr in das Berufs·leben.

Rehabilitation bedeutet Wieder·herstellung.

Sie erhalten weitere Informationen zur beruflichen Eingliederung auch bei den folgenden Stellen:

2020-01-29