Diese Information in schwerer Sprache.
Behinderte wollen am Leben teilnehmen wie Nicht-Behinderte.
Deshalb wollen Behinderte auch arbeiten wie Nicht-Behinderte.
Die Arbeit ist ein wichtiger Teil des Lebens.
Deshalb gibt es auch viele Hilfen.
Damit Behinderte eine Arbeit finden.
In schwerer Sprache heißt das: Berufliche Eingliederung.
Die Fach·stelle ist beim Fach·bereich Soziales der Stadt Herne.
Der Grad von der Behinderung (GdB) ist für die Hilfen wichtig.
Der Grad von der Behinderung ist ein Maß für die Behinderung.
Der Grad von der Behinderung kommt aus dem deutschen Schwer·behinderten·recht.
Ein Gutachter ermittelt den Grad von der Behinderung.
Der Grad von der Behinderung beginnt bei 20 und reicht bis 100.
Bei einem Grad von der Behinderung von 50 beginnt die Schwer·behinderung.
Die Agentur für Arbeit kann Menschen Schwer·behinderten gleich·stellen.
Für die Gleich·stellung brauchen die Menschen einen Grad von der Behinderung von 30 oder höher.
Die Gleich·gestellten haben dann Vorteile bei der Arbeit.
Die Fach·stelle berät
Die Fach·stelle gibt Zuschüsse an schwer·behinderte Menschen:
Die Fach·stelle gibt Zuschüsse an Arbeit·geber
Schwer·behinderte und Gleich·gestellte haben einen besonderen Kündigungs·schutz.
Der Arbeit·geber möchte kündigen.
Dann muss das Integrations·amt vorher zustimmen.
Das Integrations·amt gehört zum Landschafts·verband Westfalen-Lippe.
Zuerst spricht die Fach·stelle mit allen Beteiligten.
Alle sollen sich gütlich einigen.
Aber vielleicht finden alle Beteiligten keine Einigung.
Dann muss das Integrations·amt entscheiden.
Kontakt Fach·bereich Soziales
Hauptstraße 241
Eingang C
3. Obergeschoss
44649 Herne
Frau Schulte
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 19
Zimmer 380
Herr Neumann
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 92
Zimmer 379
E-Mail: soziales@herne.de
Öffnungs·zeiten:
Montag: 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:30 bis 12 Uhr
Mittwoch und Freitag: geschlossen
Der Integrations·fach·dienst hilft Behinderten bei
Der Integrations·fach·dienst gehört zum evangelischen Verbund Ruhr gemeinnützigen GmbH.
Kontakt IFD Bochum-Herne
Westring 26
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 13 31 62
Telefax: 02 34 / 9 13 31 88
E-Mail:
schuster.ifd@diakonie-ruhr.de
Nähere Informationen finden Sie unter www.ifd-westfalen.de/ifd-bo .
Der Fach·dienst Berufliche Rehabilitation unterstützt Behinderte bei der Rückkehr in das Berufs·leben.
Rehabilitation bedeutet Wieder·herstellung.
Sie erhalten weitere Informationen zur beruflichen Eingliederung auch bei den folgenden Stellen: