Bild Wespe: Adobe Stock
Wespen und Hornissen sind von ihrer Natur aus nicht aggressiv oder gar stechwütig, sondern verteidigen lediglich sich und ihren Nachwuchs, wenn sie sich bedroht fühlen.
Von den 16 in Deutschland heimischen Wespenarten werden hauptsächlich drei als gefährlich oder zumindest lästig empfunden. Das sind die gemeine und die deutsche Wespe, sowie die Hornisse. Letztere vor allem wegen ihrer imposanten Größe. Die Königin kann bis zu vier Zentimeter groß werden.
Alle drei Arten können ihr Nest im oder am Haus bauen und kommen dann dem Menschen nahe.
Wegen ihrer wichtigen Rolle im Naturhaushalt stehen alle Wespenarten unter Artenschutz.
Für die allgemeine und deutsche Wespe gilt der allgemeine Artenschutz. Sie dürfen nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden.
Ebenso dürfen ihre Nester nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden.
Nur in Ausnahmefällen ist daher das Entfernen eines Wespennestes zulässig.
Ob "vernünftige Gründe" vorliegen ist im Einzelfall zu prüfen. Alleine die Nähe des Hauses oder der Wohnung zum Nest oder die Angst vor den Tieren reicht nicht aus.
Um Konflikte zu vermeiden sollten zuerst Möglichkeiten geprüft werden, wie die Tiere ferngehalten werden können.
Das Fliegengitter am Fenster wäre zum Beispiel eine einfache und effektive Methode.
Hornissen stehen unter einem noch weitergehenden Artenschutz. Nur mit einer behördlichen Genehmigung ist die Entfernung eines Nestes zulässig.
Eine Ausnahme stellt die Asiatische Hornisse dar, sie stammt aus Südostasien und gehört somit nicht zu unseren heimischen Arten.
Da Hornissen im Vergleich zu den beiden anderen Wespenarten friedfertiger sind und der "Nachmittagskuchen" oder die Limonade nicht auf ihrem Speiseplan stehen ist die Gefahr, von einer Hornisse gestochen zu werden, wesentlich geringer.
Genehmigungen zur Nestentfernung würden daher vom Fachbereich Stadtgrün auf Antrag nur in wenigen begründeten Ausnahmen erteilt.
Wir machen darauf aufmerksam, daß für die Entscheidung (Zustimmung oder Ablehnung) Gebühren nach der allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen anfallen.
Senden Sie eine Mail mit aussagekräftigen Fotos (zum Beispiel Lage des Nestes, eventuell ein Foto vom Tier) an stadtgruen@herne.de . Die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden sich schnellst möglich mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Wer den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz der Wespen und Hornissen zuwiderhandelt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe (Verbot zum Schutz der besonders geschützten Hornisse).