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Stadtplanung in Herne - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 185 - Gütersloher Straße -, 1. Änderung -, Stadtbezirk Herne-Mitte

Am 11. Mai 2021 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 185 - Gütersloher Straße -, 1. Änderung - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nummer 185 – Gütersloher Straße – umfasst einen Bereich, der begrenzt wird

  • im Norden durch die nördliche Grenze der Klosterstraße,
  • im Osten durch eine in Richtung Süden verlaufende Linie, die in einem Abstand von 63 Metern annähernd parallel zur Grenze des Flurstücks 979 Flur 37 Gemarkung Wanne-Eickel verläuft,
  • im Süden durch eine in West-Ost-Richtung verlaufende Linie, die in einem Abstand von circa 34 Metern parallel zur Grenze des Flurstücks 69 Flur 37 Gemarkung Wanne-Eickel verläuft,
  • im Westen durch eine in einem Abstand von circa 17 Metern parallel zur Gren-ze des Flurstücks 979 Flur 37 Gemarkung Wanne-Eickel verlaufende Linie.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Geltungsbereich in einem Übersichtsplan

Allgemeine Ziele und Zwecke

Die Planung zielt darauf ab, die derzeitig als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzte Fläche einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen.

Die mit der angestrebten beschriebenen Entwicklung der Fläche verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange, werden im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nummer 185 untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt.

Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Herne-Mitte ein zu einer

Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am Donnerstag, den 2. September 2021 im Rathaus Herne, Großer Sitzungssaal (Raum 312), Friedrich-Ebert-Platz 2.

Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab Sitzungsbeginn liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 17.September 2021 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können vom 3. September 2021 bis zum 17. September 2021 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen währen der oben genannten allmeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.

Herne, 17. August 2021
Bornfelder
Bezirksbürgermeister

Planunterlagen

2021-08-17