Die Elternbeiträge werden nach folgender sozialer Staffelung von der Stadt Herne - Fachbereich Schule und Weiterbildung ab dem Schuljahr 2024/2025 erhoben:
(Jahresbetrag in 12 Monatsraten):
Ermäßigung für Geschwisterkinder im Offenen Ganztag, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in einem Angebot der Kindertagespflege
Der Beitragszeitraum ist das Schuljahr (jeweils der 1. August eines Jahres bis 31. Juli des folgenden Jahres).
* Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Abweichend davon ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Für den Fall, dass dies zutrifft, sind diesem Einkommen auch Einkünfte hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Hierbei handelt es sich um Einkünfte wie z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Dieses Einkommen wird bereinigt um die Werbungskosten.
Nicht zum Einkommen gehören:
Kindergeld, Erziehungsgeld, Reisekosten, Beihilfen /Versicherungsleistungen im Krankheitsfall, Elterngeld bis zur Höhe von 300 Euro.
Markus Fernau
Telefon 0 23 23 / 16 - 33 84
Bettina Döring
Telefon 0 23 23 / 16 - 32 36 (Montag bis Donnerstag bis 14 Uhr)
Nicola Tödtmann
Telefon 0 23 23 / 16 - 33 18