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Elternbeiträge für die Offenen Ganztagschulen

Erstattung der Elternbeiträge
Die Stadt Herne erstattet von Februar bis einschließlich Juli für insgesamt zweieinhalb Monate die Elternbeiträge für den OGS-Bereich, die Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege sowie die kommunalen Verpflegungsentgelte und folgt damit der Einigung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden Nordrhein-Westfalen.
Zur kompletten Meldung

Die Elternbeiträge werden nach folgender sozialer Staffelung von der Stadt Herne - Fachbereich Schule und Weiterbildung ab dem Schuljahr 2018/2019 erhoben:

(Jahresbetrag in 12 Monatsraten):

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 17.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 0 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 21.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 22 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 26.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 34 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 30.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 46 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 35.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 58 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 40.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 69 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 45.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 80 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 50.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 93 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 55.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 105 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 60.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 115 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 65.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 124 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 70.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 133 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 75.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 142 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 80.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 150 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 85.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 158 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 90.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 165 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 95.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 175 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * über 95.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 185 Euro erhoben

Ermäßigung für Geschwisterkinder im Offenen Ganztag, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in einem Angebot der Kindertagespflege

  • 50 % für das erste Geschwisterkind
  • 100 % für das zweite und jedes weitere Geschwisterkind

Der Beitragszeitraum ist das Schuljahr (jeweils der 1. August eines Jahres bis 31. Juli des folgenden Jahres).

* Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Abweichend davon ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Für den Fall, dass dies zutrifft, sind diesem Einkommen auch Einkünfte hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Hierbei handelt es sich um Einkünfte wie z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Dieses Einkommen wird bereinigt um die Werbungskosten.

Nicht zum Einkommen gehören:

Kindergeld, Erziehungsgeld, Reisekosten, Beihilfen /Versicherungsleistungen im Krankheitsfall, Elterngeld bis zur Höhe von 300 Euro.

Markus Fernau
Telefon 0 23 23 / 16 - 33 84

Bettina Döring
Telefon 0 23 23 / 16 - 32 36

Dana Kutrieb
Telefon 0 23 23 / 16 - 33 18

2021-08-03