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Elternbeiträge für die Offenen Ganztagschulen

Die Elternbeiträge werden nach folgender sozialer Staffelung von der Stadt Herne - Fachbereich Schule und Weiterbildung ab dem Schuljahr 2025/2026 erhoben:

(Jahresbetrag in 12 Monatsraten):

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 21.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 0 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 23.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 31 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 26.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 37 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 28.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 44 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 30.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 50Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 32.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 57 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 35.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 63 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 37.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 69 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 40.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 75 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 42.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 81 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 45.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 87 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 47.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 94 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 50.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 102 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 52.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 108 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 55.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 115 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 57.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 120 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 60.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 126 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 62.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 130 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 65.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 135 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 67.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 140 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 70.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 145 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 72.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 150 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 75.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 155 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 77.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 159 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 80.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 164 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 82.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 168 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 85.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 172 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 87.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 176 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 90.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 180 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 92.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 186 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 95.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 191 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 97.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 197 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * über 97.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 203 Euro erhoben

Ermäßigung für Geschwisterkinder im Offenen Ganztag, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in einem Angebot der Kindertagespflege

  • 50 % für das erste Geschwisterkind
  • 100 % für das zweite und jedes weitere Geschwisterkind

Der Beitragszeitraum ist das Schuljahr (jeweils der 1. August eines Jahres bis 31. Juli des folgenden Jahres).

* Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Abweichend davon ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Für den Fall, dass dies zutrifft, sind diesem Einkommen auch Einkünfte hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Hierbei handelt es sich um Einkünfte wie z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Dieses Einkommen wird bereinigt um die Werbungskosten.

Nicht zum Einkommen gehören:
Kindergeld, Erziehungsgeld, Reisekosten, Beihilfen /Versicherungsleistungen im Krankheitsfall, Elterngeld bis zur Höhe von 300 Euro.

Markus Fernau
Telefon 0 23 23 / 16 - 33 84

Bettina Döring
Telefon 0 23 23 / 16 - 32 36 (Montag bis Donnerstag bis 14 Uhr)

Nicola Tödtmann
Telefon 0 23 23 / 16 - 33 18

2025-09-30