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Elternbeiträge für die Offenen Ganztagschulen

Die Elternbeiträge werden nach folgender sozialer Staffelung von der Stadt Herne - Fachbereich Schule und Weiterbildung ab dem Schuljahr 2026/2027 erhoben:

(Jahresbetrag in 12 Monatsraten):

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 21.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 0 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 23.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 31 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 26.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 38 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 28.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 45 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 30.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 51 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 32.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 58 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 35.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 65 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 37.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 71 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 40.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 77 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 42.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 83 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 45.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 89 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 47.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 96 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 50.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 104 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 52.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 110 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 55.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 117 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 57.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 122 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 60.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 128 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 62.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 133 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 65.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 138 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 67.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 143 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 70.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 148 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 72.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 153 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 75.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 158 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 77.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 163 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 80.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 167 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 82.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 171 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 85.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 176 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 87.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 180 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 90.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 184 Euro erhoben

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 92.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 189 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 95.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 195 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 97.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 201 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * über 97.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 207 Euro erhoben

Ermäßigung für Geschwisterkinder im Offenen Ganztag, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in einem Angebot der Kindertagespflege

  • 50 % für das erste Geschwisterkind
  • 100 % für das zweite und jedes weitere Geschwisterkind

Der Beitragszeitraum ist das Schuljahr (jeweils der 1. August eines Jahres bis 31. Juli des folgenden Jahres).

* Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Abweichend davon ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Für den Fall, dass dies zutrifft, sind diesem Einkommen auch Einkünfte hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Hierbei handelt es sich um Einkünfte wie z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Dieses Einkommen wird bereinigt um die Werbungskosten.

Nicht zum Einkommen gehören:
Kindergeld, Erziehungsgeld, Reisekosten, Beihilfen /Versicherungsleistungen im Krankheitsfall, Elterngeld bis zur Höhe von 300 Euro.

Markus Fernau
Telefon 0 23 23 / 16 - 33 84

Bettina Döring
Telefon 0 23 23 / 16 - 32 36 (Montag bis Donnerstag bis 14 Uhr)

Nicola Tödtmann
Telefon 0 23 23 / 16 - 33 18

2026-01-08