Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Betreute Wohnformen

Diese Information in schwerer Sprache.

Viele Behinderte wollen selbstständig leben.

Die Behinderten wünschen sich:

Ich möchte in einer eigenen Wohnung leben.

Aber geistig oder psychisch Behinderte fragen sich auch:

Komme ich mit einer eigenen Wohnung zurecht?

Deshalb gibt es das betreute Wohnen.

Bei dem betreuten Wohnen helfen Fachleute den Behindeten beim Wohnen.

Ambulant betreutes Wohnen

Einige Behinderte brauchen nur teilweise Hilfe.

Mit ambulanter Hilfe können die Behinderten in ihrer eigenen Wohnung leben.

Oder in einer Wohn·gemeinschaft.

Ambulant heißt:

Die Fachleute kommen nur manchmal vorbei.

Die Fachleute kommen vielleicht mehrmals in der Woche.

Dann helfen die Fachleute bei Problemen im Alltag.

Zum Beispiel:

  • im Haushalt
  • im Umgang mit Behörden
  • in der Frei·zeit
  • bei Problemen im Beruf
  • bei Problemen mit Geld

Die Behinderten sind dadurch selbstständiger.

Die Behinderten können ihren Tag selber planen.

Sie fragen sich vielleicht:

Wie oft kommen die Fachleute zu mir?

Wie lange bleiben die Fachleute bei mir?

Wobei helfen die Fachleute mir?

Das hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab.

Hier finden Sie Anbieter von dem ambulant betreuten Wohnen .

Stationäres Wohnen

Für einige Behinderte reicht die ambulanter Betreuung nicht aus.

Dann ist vielleicht eine stationäre Wohn·einrichtung das Richtige.

In stationären Wohn·einrichtungen leben die Bewohner in Gruppen zusammen.

In stationären Wohn·einrichtung sind feste Bezugs·personen da.

Feste Bezugs·personen sind auch Fachleute.

Die festen Bezugs·personen sind über längere Zeit für Sie da.

Die festen Bezugs·personen fördern Sie nach Ihrem Bedarf.

Die festen Bezugs·personen unterstützen Sie nach Ihrem Bedarf.

Hier finden Sie Anbieter von dem stationären Wohn·einrichtungen .

Der Hilfe·plan

Sie können Unterstützung beim Wohnen beim beim Landschafts·verband Westfalen-Lippe beantragen.

Den Landschafts·verband Westfalen-Lippe nennen wir auch kurz LWL.

Sie brauchen für den Antrag einen Hilfe·plan.

Der Anbieter von dem betreuten Wohnen stellt den Hilfe·plan zusammen mit Ihnen auf.

Im Hilfe·plan steht:

Welche Hilfe brauchen Sie?

Vielleicht stellen Sie zum ersten Mal einen Antrag.

Dann brauchen Sie außer dem Hilfe·plan:

  • Eine ärztliche Stellung·nahme.
    In der Stellung·nahme steht:
    Welche Behinderung haben Sie?
  • Ein Sozial·hilfe·grund·antrag.

Der LWL prüft dann:

Haben Sie einen Anspruch auf Wohn·hilfe?

Müssen Sie sich vielleicht an den Kosten für eine ambulante Betreuung beteiligen?

Antrag stellen

Sie können den Antrag auf Hilfe zum betreuten Wohnen beim LWL stellen.

Oder Sie stellen den Antrag beim Fach·bereich Soziales von der Stadt Herne.

Im Fach·bereich Soziales macht das die Abteilung Eingliederungs·hilfe.

Oder Sie stellen den Antrag bei den Anbietern vom betreuten Wohnen.

Der Fach·bereich Soziales oder die Anbieter leiten den Antrag an den LWL weiter.

Weil: Der LWL trägt die Kosten.

Der LWL hilft Behinderten auf dem Weg zum selbstständigen Wohnen.

Hilfe·plan·konferenz

Der LWL lädt alle Beteiligten zu einem ausführlichen Gespräch ein.

Das Gespräch heißt auch: Hilfe·plan·konferenz.

Das Gespräch findet beim Fach·bereich Soziales in Herne statt.

Das Gespräch dauert etwa eine halbe Stunde.

An dem Gespräch können teilnehmen:

  • Sie als Antragsteller.
  • Mitarbeiter vom LWL.
  • Mitarbeiter vom Sozialamt.
  • Mitarbeiter vom Gesundheits·amt.
  • Anbieter von dem betreuten Wohnen.

Sie können auch eine Vertrauens·person mitbringen.

Zum Beispiel: Einen Angehörigen.

Oder einen Betreuer.

Alle Beteiligten finden in dem Gespräch die richtige Wohn·form heraus.

Zum Beispiel: Ein Wohnheim.

Oder eine ambulant betreute Wohnung.

Und alle Beteiligten finden in dem Gespräch heraus:

Welche Hillfen brauchen Sie beim Wohnen?

Nach dem Gespräch bekommen Sie ein Protokoll von dem Gespräch.

In dem Protokoll stehen die Ergebnisse von dem Gespräch.

Später bekommen Sie noch einen schriftlichen Bescheid.

In dem schriftlichen Bescheid steht:

Welche Hilfe·leistungen bekommen Sie von der Sozialhilfe?

Vielleicht haben Sie schon Kontakt zu einem Anbieter von dem betreuten Wohnen gehabt.

Und der Anbieter hat Ihnen eine Aufnahme zugesagt.

Den schriftlichen Bescheid bekommen Sie auf jeden Fall.

Bitte beachten Sie: Die Hilfe·leistungen sind immer zeitlich begrenzt.

Meistens gibt es die Hilfe·leistungen für 1 oder 2 Jahre.

Vielleicht brauchen Sie die Hilfe·leistungen für längere Zeit.

Dann stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung.

Ihr Betreuer von Ihrer Einrichtung hilft Ihnen bei dem Antrag.

Kontakt

Info Landschafts·verband Westfalen-Lippe (LWL)
LWL Behinderten·hilfe
Warendorfer Straße 26 – 28
48133 Münster
Homepage: http://www.lwl.org/lwl/soziales

LWL-Hilfe·planerin für die Stadt Herne
Frau Gunilla Vollertsen
Telefon: 02 51 / 59 14 35 9
E-Mail: soziales-400@lwl.org

Die notwendigen Formulare finden Sie unter http://www.lwl.org/ .

2019-01-16