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Gebühren des Stadtarchivs

Einsichtnahme in Archivalien einschließlich Beratung je nach Art und Umfang bis zu 12,50 Euro.

Verwendung von Archivalien für gewerbliche Zwecke (Reproduktion, Faksimile) einschließlich Vorarbeiten je Einzelstück 25 Euro.

Schriftliche Auskünfte einschließlich Vorarbeiten je angefangene Stunde und Umfang bis zu 25 Euro.

Kopien:

  • je Seite DIN A4 1 Euro.
  • ab DIN A3 1,20 Euro.

Hinweis: Aus konservatorischen Gründen können aus den Personenstandsbüchern keine Kopien gefertigt werden. Ebenso ist aus konservatorischen Gründen das Fotografieren von Personenstandseinträgen nicht erlaubt.

Auf Wunsch können nur beglaubigte Abschriften von Personenstandseinträgen durch digitale Reproduktionen aus den Personenstandsbüchern gegen Gebühr gefertigt werden. Pro Reproduktion sind 14 Euro zu zahlen (inklusive Arbeitsaufwand).

Digitale Reproduktionen:

  • pro Scan/Digitalaufnahme 2 Euro.
  • pro Scan/Digitalaufnahme und Speicherung auf Datenträger 5 Euro.

Versendungen:

  • pauschal bis DIN B4 3 Euro.
  • pauschal größer als DIN B4 8 Euro.

Grundlagen der Gebührenerhebung sind die Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 13. Dezember 2018 und die Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz vom 18. Dezember 2017.

2020-06-02