Einsichtnahme in Archivalien einschließlich Beratung je nach Art und Umfang bis zu 12,50 Euro.
Verwendung von Archivalien für gewerbliche Zwecke (Reproduktion, Faksimile) einschließlich Vorarbeiten je Einzelstück 25 Euro.
Schriftliche Auskünfte einschließlich Vorarbeiten je angefangene Stunde und Umfang bis zu 25 Euro.
Kopien:
Hinweis: Aus konservatorischen Gründen können aus den Personenstandsbüchern keine Kopien gefertigt werden. Ebenso ist aus konservatorischen Gründen das Fotografieren von Personenstandseinträgen nicht erlaubt.
Auf Wunsch können nur beglaubigte Abschriften von Personenstandseinträgen durch digitale Reproduktionen aus den Personenstandsbüchern gegen Gebühr gefertigt werden. Pro Reproduktion sind 16 Euro zu zahlen (inklusive Arbeitsaufwand).
Für Auskünfte aus den Personenstandsregistern wird eine Auskunftsgebühr in Höhe von 10 Euro fällig.
Im Rahmen der Ermittlung von Personenstandseinträgen wird für die Suche eines Eintrags, wenn hierfür zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand, eine Suchgebühr zwischen 25 bis 80 Euro erhoben. Die Suchgebühr wird auch bei Nichterfolg der Suche fällig.
Digitale Reproduktionen:
Versendungen:
Grundlagen der Gebührenerhebung sind die Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 13. Dezember 2018 und die Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz vom 18. Dezember 2024.