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Öffentliche Bekanntmachung des erneuten Beschlusses des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 20 - Pflegeheim Forellstraße - als Satzung

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2021 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage 5).
  2. Der Rat der Stadt beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 20 - Pflegeheim Forellstraße - in der Fassung vom 21. Juli 2020 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erneut als Satzung.
  3. Der Rat der Stadt stimmt der Begründung vom 21. Juli 2020 zu.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 20 wird begrenzt durch die östliche Grenze des Flurstücks 248 und die westliche Grenze des Flurstücks 252 im Norden, die östliche Grenze des Flurstücks 252 im Osten, die nördliche Grenze des Flurstücks 554 und der südlichen Grenze des Flurstücks 252 im Süden sowie die östliche Grenze des Flurstücks 249 im Westen. Teile des Flurstücks 249 werden für vier Stellplätze sowie für die öffentliche Anbindung der Zufahrt mit einbezogen. Die genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Baukau Flur 5 mit Ausnahme des Flurstücks 554, das in der Gemarkung Baukau Flur 9 liegt.

Der Geltungsbereich des VBP 20 wurde zur öffentlichen Auslegung gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um die Grundstücksteile des Flurstücks 249 erweitert.

Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

Lage im Stadtgebiet

Auf dem südwestlichen Teilstück des ehemaligen Grundstücks der Gemeinschaftsgrundschule Forellstraße 26a / 44 ist ein Neubau mit einem Pflegeheim (Vollstationäre Pflege mit 80 Betten) vorgesehen. Auch nach der Errichtung des westlich des Plangebiets befindlichen Seniorenzentrums „Wohnen am Schloss“ besteht in der Stadt Herne ein weiterer Bedarf an Pflegeplätzen für Senioren, der durch den Bestand nicht ausreichend gedeckt wird.

Dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt das konkrete Planungsziel des Vorhabenträgers, der Confirmus GmbH, zugrunde, die bestehende Pflegeeinrichtung um 80 Einzelzimmer der vollstationären Pflege zu erweitern und mit Nutzungen zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge (Gastronomie und Begegnungsraum) sowie einer Verwaltungseinrichtung mit Betriebsleiterwohnung zu ergänzen.

Hierzu ist ein viergeschossiges Gebäude mit einem Staffelgeschoss geplant. Die Gestaltung sieht eine verputzte Fassade mit einer Klinkerfassade im Erdgeschoss vor, vergleichbar mit dem bereits fertiggestellten Pflegeheim an der Forellstraße 46. Die Erschließung erfolgt über das westlich angrenzende Grundstück Forellstraße 46.

Der Bebauungsplan wird zusammen mit seiner Begründung zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne, bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können auf Verlangen während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.

Der Bebauungsplan kann außerdem einschließlich aller zugehöriger Unterlagen hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.

Hinweise

  1. Gemäß § 44 Absatz 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen können, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Sie können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragen. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem jene bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
  2. Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
    1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
    unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Herne unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 20 - Pflegeheim Forellstraße - als Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Herne, den 11. November 2021
Der Oberbürgermeister: Dr. Frank Dudda

Planunterlagen

Anlage 1 Lage im Stadtgebiet (PDF, 697 KB)

Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (PDF, 1.677 KB)

Anlage 3 Begründung (PDF, 2.050 KB)

Anlage 3-1 Geotechnischer Bericht (PDF, 3.699 KB)

Anlage 3-2 Ergebnisse chemische Untersuchung (PDF, 105 KB)

Anlage 3-3 Ergebnisse chemische Untersuchung Ergänzung (PDF, 2.162 KB)

Anlage 3-4 Bodendenkmalschutz (PDF, 116 KB)

Anlage 3-5 Artenschutzfachbeitrag (PDF, 1.826 KB)

Anlage 3-6 Baumkataster und -bewertung (PDF, 2.031 KB)

Anlage 3-7 Schalltechnisches Gutachten (PDF, 12.955 KB)

Anlage 3-8 Schalltechnische Untersuchung Sportanlage (PDF, 3.692 KB)

Anlage 3-9 Regenrückhalteberechnung (PDF, 11.003 KB)

Anlage 3-10 Leistungsfähigkeit Zufahrtsbereiche (PDF, 4.715 KB)

Anlage 4 Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF, 5.520 KB)

Anlage 5 Abwägungsvorschlag (PDF, 1.109 KB)

2021-11-17