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Lärmkartierung und Lärmaktionsplan

Autos auf der Straße

Die Stadt Herne ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie §§47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, eine strategische Lärmkartierung und eine Lärmaktionsplanung aufzustellen.

In der 4. Runden der Lärmaktionsplanung wurde auf Grundlage der im Oktober 2022 aktualisierten Lärmkarten überprüft und überarbeitet. Die Lärmkarten der Stufe 4 für die Stadt Herne können im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden. Den am 25. Juni 2024 vom Rat der Stadt Herne beschlossene aktuelle Lärmaktionsplan (PDF, 77.423 KB) finden Sie hier mit den zugehörigen Anlagen zum Download.

Zum Hintergrund

Um die Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Lärms zu schützen, wurde am 25. Juni 2002 die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, durch ein gemeinsames Konzept in allen Mitgliedsstaaten der EU Lärmproblemen und Lärmauswirkungen vorzubeugen, sie zu reduzieren oder ganz zu verhindern.

Was ist Umgebungslärm?

„Umgebungslärm“ sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie zählt darunter Lärm, der durch Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr und Flugverkehr verursacht wird. Dazu zählt auch Lärm, der von Industrieanlagen ausgeht.

Nicht zum Umgebungslärm zählt Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst verursacht wird oder der durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen entsteht. Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen und so weiter), Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in militärischen Gebieten zurückzuführen ist fällt ebenfalls nicht unter den Begriff „Umgebungslärm“.

Die Lärmkartierung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt unter anderem die Aufstellung von strategischen Lärmkarten. Die Lärmkarten zeigen getrennt für die verschiedenen Lärmarten (Straße, Schiene, Luftverkehr, Industrie) anhand von farblich unterschiedenen Flächen, den sogenannten Isophonen, die Höhe der Lärmbelastung.

Die Lärmkarten werden für zwei unterschiedliche Zeiträume berechnet:

  • den gesamten Tag (0 bis 24 Uhr) als Kenngröße für Lärmbelästigungen (LDEN)
  • die Nacht (22 bis 6 Uhr) als Kenngröße für Schlafstörungen (LNight)

Die Lärmkartierung bildet die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Anhand der Lärmkarten werden die Zahl der von Lärm betroffenen Bewohner berechnet und Belastungsschwerpunkte, sogenannte „Hotspots“, für die Lärmaktionsplanung identifiziert. Dies sind Bereiche, in denen besonders viele Menschen von besonders hohen Lärmpegeln betroffen sind. Eine Orientierung erfolgt dabei am Erlass des Landes NRW, nachdem eine Betroffenheit ab einem Pegel von LDEN = 70 dB(A) und/oder LNight = 60 dB(A) vorliegt.

Die Lärmaktionsplanung

Der Lärmaktionsplan wird zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufgestellt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung im Stadtgebiet von Herne insgesamt zu reduzieren und die Herner Bürgerinnen und Bürger vor den schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm zu schützen. Darüber hinaus sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden.

Der Lärmaktionsplan stellt dazu die langfristige Strategie und Möglichkeiten der Lärmminderung in der Gesamtstadt dar. Darüber hinaus werden im Lärmaktionsplan auch Maßnahmen für die identifizierten Hotspots aufgeführt, die kurz-, mittelfristig oder auch über einen langen Zeitraum umgesetzt werden sollen. Dies können bauliche, organisatorische und planerische Maßnahmen sein. Ein Schwerpunkt der Lärmaktionsplanung liegt in der Mitwirkung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Der endgültige Lärmaktionsplan wird vom Rat der Stadt Herne beschlossen.

2024-07-16