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Zur Eingrenzung des Klimawandels und der damit einhergehenden Folgen, hat die deutsche Bundesregierung mit dem Klimaschutzgesetz die Treibhausgasneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045 beschlossen. Folgen des Klimawandels sind unter anderem die Zunahme extremer Wetterereignisse wie Hitzeperioden und Trockenheit oder auch Starkregenereignisse.
Treibhausgase werden insbesondere durch die Verbrennung fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Strom und Wärme verursacht. Ungefähr die Hälfte des Endenergiebedarfs in Deutschland fließt in die Bereitstellung von Wärme für Gebäude und Industrie. Der Wärmesektor macht damit den größten Anteil des gesamten Endenergiebedarfs in Deutschland aus.
Im Gegensatz zum Stromsektor, bei dem circa die Hälfte bereits aus Erneuerbaren Energien stammt, liegt dieser Anteil im Wärmesektor bei unter 20 Prozent. Das Ziel der Klimaneutralität ist ohne Wärmewende demnach nicht zu erreichen.
Ein strategisch ausgerichteter Wärmeplan, der die Wärmebedarfe und Potentiale für die Erzeugung von erneuerbarer Energie und Abwärme analysiert, ist für den Erfolg der Wärmewende essentiell. Unmittelbares Ziel der Wärmeplanung ist die kosteneffiziente, nachhaltige, resiliente sowie treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045.
Hier finden Sie nähere Informationen zu dem aktuellen Stand der Wärmeplanung in Herne . Antworten zu allgemeinen Fragen finden Sie in den untenstehenden FAQ .
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Im Wärmeplan können Gebäudeeigentümer*innen zukünftig sehen, in welchem potentiellen Wärmeversorgungsgebiet sich ihr Gebäude befindet und Investitionsentscheidungen daran orientieren (Wärmeversorgungsgebiete = dezentrale Wärmeversorgung oder netzgebundene Wärmeversorgung).
Die kommunale Wärmeplanung besteht aus vier wesentlichen Schritten:
Das kommunale Wärmeplanungsgesetz tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Aufstellung eigener Gesetze; das Landesgesetz verpflichtet anschließend die Kommune. Gemäß Bundesgesetz sind Kommunen verpflichtet je nach Größe einen kommunalen Wärmeplan zu entwickeln. Für Städte mit einer Größe von mehr als 100.000 Einwohnern – wie auch Herne – muss der kommunale Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorliegen.
Bürgerinnen und Bürger sind durch das Wärmeplanungsgesetz indirekt betroffen – für sie gilt vor allem das Gebäudeenergiegesetz. Der Wärmeplan soll Klarheit über die Zukunft der Wärmeversorgung im Stadtgebiet geben, sodass Eigentümerinnen und Eigentümer zukünftig besser planen können, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die Wirtschaftlichste ist.
Für einen ersten Überblick können Sie den sehr gut aufbereiteten Heizungswegweiser nutzen, den Sie auf der Homepage www.energiewechsel.de finden. Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden außerdem die Beratungsleistungen von der Verbraucherzentrale gefördert. Dazu gehört zum Beispiel der Basischeck bei Ihnen vor Ort zu Hause oder der Solarcheck. Die Beratungen sind entweder kostenlos oder sehr kostengünstig. Informationen zu Terminvereinbarungen und Rückfragen zu den Beratungsleistungen finden Sie unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/energielotse
Die Verbraucherzentrale bietet auch diverse Online-Themenabende zum Thema Sanierung und Heizung an. Schauen Sie dafür bitte auf die Homepage der Verbraucherzentrale: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/
Förderungen gibt es auch für die Beratungsleistung eines Energieeffizienzexperten. Das BMWK übernimmt dabei 80 Prozent der Kosten, maximal 1.300 Euro für Einfamilienhäuser beziehungsweise 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser. Weitere Infos finden Sie unter: www.energie-effizienz-experten.de
Die Wärmeerzeugung soll zukünftig klimaneutral erfolgen. Wie und wann die Umstellung erfolgt, wird durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz geregelt. Beide treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Viele Informationen zu den konkreten Regelungen, Förderungen sowie Beratungsangeboten finden Sie auf der Homepage www.energiewechsel.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Folgende allgemeine Regelungen sind im GEG festgehalten. Bitte beachten Sie, dass es oftmals Ausnahmen gibt. Zum Beispiel gelten andere Fristen für Mehrfamilienhäuser. Zusätzlich gibt es Härtefallregelungen. Ein umfangreiches FAQ inklusive der besonderen Ausnahmeregelungen finden Sie unter www.energiewechsel.de .
Funktionierende Heizungen dürfen repariert und weiterbetrieben werden bis zum 31. Dezember 2044. Jedoch gibt es – wie bisher auch – ein Betriebsverbot für besonders alte Heizkessel, die vor Januar 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind (einige Ausnahmen finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de )
Neue Heizung im Neubaugebiet mit Bauantrag ab 2024, die in Neubaugebieten errichtet werden, müssen Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Im GEG ist geregelt, mit welchen Heizungssystemen diese Vorgabe erfüllt werden kann.
Für neue Heizungen im Neubau außerhalb von Neubaugebieten, die in Baulücken errichtet werden, gelten die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.
Für alle anderen Gebäude (Bestandsgebäude) gilt die 65-Prozent-Regel für neuinstallierte Heizungen erst nach Ablauf der Frist für die Erstellung eines Wärmeplanes. In Herne ist dies ab dem 30. Juni 2026 der Fall.
Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 dürfen Sie noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Die Heizungen müssen jedoch ab 2029 einen steigenden Anteil an Bioenergie oder Wasserstoff nutzen. Zudem sollten die steigende CO2-Preise einkalkuliert werden. Zusätzlich müssen beim Einbau ab 2024 Beratungen in Anspruch genommen werden. Wenn die Heizung kaputt geht oder aus anderen Gründen ausgetauscht werden soll, haben Hausbesitzer eine Übergangsfrist von 5 Jahren, um eine neue Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent regenerativer Energien einzubauen. In der Zwischenzeit darf zum Beispiel nochmal eine gebrauchte oder geliehene Heizung eingebaut werden. Die genauen Bedingungen können dem Gebäudeenergiegesetz §71 Anforderungen an eine Heizungsanlage entnommen werden.
Nach dem 30. Juni 2026 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber Übergangsregelungen und Ausnahmen .
Nein, eine funktionierende Heizungsanlage muss nicht ausgetauscht werden und darf bis zum 31. Dezember 2044 weiterbetrieben werden. Die bereits vorher gültigen GEG-Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) bezüglich Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, sind allerdings weiterhin aktuell ( § 72 GEG: Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen ).
Kaputte Heizungen können repariert werden. Falls dies nicht mehr möglich ist, gilt in der Regel eine Übergangsfrist von 5 Jahren. In dieser Zeit können übergangsweise noch Heizungsanlagen eingebaut werden, welche nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen. Es bieten sich gebrauchte oder gemietete Heizungen an. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich dafür ein entsprechender Markt entwickeln wird. Nach Ablauf der Frist muss der geforderte prozentuale Anteil allerdings eingehalten werden. Bis dahin wird der kommunale Wärmeplan vorliegen und es kann nachgeschaut werden, welche klimafreundliche Alternative sich individuell am meisten lohnt.
Gefördert werden zukünftig alle klimafreundlichen Heizungssysteme nach GEG. Auch werden Energieberatungen und Effizienzmaßnahmen (zum Beispiel Dämmung der Gebäudehülle) gefördert.
Auf Grund der aktuellen Haushaltssperre pausieren derzeit alle Förderprogramme der Bundesregierung. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.energiewechsel.de .
Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Förderung geplant. Hierzu gehört die Grundförderung von 30 Prozent, ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis 2028 und ein einkommensabhängiger Bonus in Höhe von weiteren 30 Prozent. Der Geschwindigkeitsbonus schrumpft nach 2028 jedes Jahr um einige Prozent.
Gut zu wissen: Es gibt auch zinsvergünstige Kreditangebote. Diese sollen vor allem in der aktuellen Hochzinsphase unterstützen die finanzielle Belastung abzufedern und auf eine längere Zeit zu strecken. Eine Übersicht zu den Fördermitteln finden Sie unter www.foerdernavi.de
Die Vorbereitung für die kommunale Wärmeplanung in Herne laufen auf Hochtouren. Als Kommune mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Stadt Herne gemäß Wärmeplanungsgesetz dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Die Stadt Herne bereitet gerade die Ausschreibungsunterlagen für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung vor. Die anschließende Bearbeitungszeit wird nach Einschätzung in etwa 15 bis 18 Monate dauern.
Ob und wo Fernwärme im Stadtgebiet perspektivisch ausgebaut wird, soll im Rahmen der Erstellung des kommunalen Wärmeplans untersucht werden. Der Wärmeplan wird zunächst jedoch noch keine verbindlichen Aussagen darüber treffen, sondern potenzielle Wärmeversorgungsgebiete darstellen. Die Stadt Herne ist hierbei nicht zuletzt auch von den Ausbauplänen der Versorger abhängig. Im Rahmen der Wärmeplanung setzt sich die Stadt Herne mit den entsprechenden Versorgern sowie allen weiteren wichtigen Akteuren an einen Tisch um genau diese Fragen zu klären.
Über das Online-Portal des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen kann ein erster Standortcheck erfolgen: https://www.geothermie.nrw.de/
Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden, dann können Sie aus verschiedenen Varianten wählen. Je nach Wärmepumpenvariante werden Luft, Wasser oder Grundwasser als regenerative Wärmequelle für die Heizung genutzt. Je nachdem ist dann eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Das Antragsformular finden Sie im Online-Service-Portal der Stadt Herne: https://serviceportal.herne.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/805798/show
Mit dem Wärmeplan wird die Stadt Herne die Bürger*innen so gut wie möglich bei ihrer persönlichen Wärmeplanung unterstützen. Der kommunale Wärmeplan wird auf der Homepage veröffentlicht, sobald er fertig ist.
Neben konzeptionellen Planungen bietet die Stadt Herne auch konkrete Unterstützung an.
Dazu gehören:
Carina Cook
Telefon 0 23 23 / 16 - 51 42
E-Mail
carina.cook@herne.de
E-Mail
waermeplanung@herne.de