Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Familie und Bildung / Beratung und Hilfe / Familien- und Schulberatungsstelle / Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung („8b-Beratung“)

Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung („8b-Beratung“)

Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) haben Fachkräfte, die außerhalb der Jugendhilfe beruflich im Kontakt mit jungen Menschen sind, einen Anspruch auf fachliche Beratung zum Umgang mit möglichen Gefährdungslagen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich im § 4 des KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) und im § 8b des SGB VIII.

Während im § 8a SGB VIII seit längerem das Vorgehen bei Gefährdungseinschätzungen für Fachkräfte innerhalb der Jugendhilfe geregelt ist, gelten die ergänzenden Regelungen insbesondere für die Bereiche Schule/Bildung, Medizin/Therapie und Beratung/Förderung. Auch ehrenamtlich Tätige, die sich in dieser Funktion ernsthafte Sorgen um das wohl der ihnen anvertrauten Kinder oder Jugendliche machen, können diese Beratung in Anspruch nehmen.

In der Beratung geht es um die Einschätzung von Gefährdungsmerkmalen und um die Frage, ob vor einer eventuellen „Meldung“ beim Jugendamt noch weitere Klärungen möglich oder andere Unterstützungsmaßnahmen sinnvoll sein könnten. Es geht also um eine Hilfestellung für den persönlichen Entscheidungsprozess des/der Ratsuchenden – nicht um die Übernahme der Verantwortung für den „Fall“ oder die Einleitung von Maßnahmen.

Auch nach der Beratung, die auch durch ein zweites Gespräch vertieft werden kann, muss der Ratsuchende selbst die weiteren Schritte gehen. Um diese Aufgabenverteilung klar zu markieren, erfahren die Berater die Namen der betreffenden Kinder oder Jugendlichen gar nicht.

Durchgeführt wird die Beratung durch Fachkräfte der Familien- und Schulberatungsstelle der Stadt Herne. Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Sekretariat der Beratungsstelle (Telefon: 0 23 23 / 16 36 40) oder eine Mail an Familien-Schulberatung@herne.de .

Ein Rückruf erfolgt in der Regel innerhalb eines Tages, ein persönliches Gespräch wird innerhalb weniger Tage angeboten. Selbstverständlich ist die Beratung kostenfrei und vertraulich.

Bei akuten Gefährdungen, die zum Schutz eines Kindes ein sofortiges Eingreifen notwendig erscheinen lassen, ist weiterhin die Abteilung „Sozialer Beratungsdienst“ des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie die richtige Adresse.

Unter den folgenden Telefonnummern erfahren Sie, wer genau zuständig ist:

0 23 23 / 16 - 19 05 (Wanne/Eickel)
0 23 23 / 16 - 19 06 (Herne-Mitte)
0 23 23 / 16 - 19 07 (Sodingen)

2020-08-07