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Eltern·geld

Diese Information in schwerer Sprache.

Sie haben ein Kind bekommen.

Sie möchten nach der Geburt für Ihr Kind da sein.

Deshalb arbeiten Sie weniger oder gar nicht.

Das Eltern·geld unterstützt Sie.

Weil Sie jetzt weniger verdienen.

Vielleicht können Sie Eltern·geld bekommen.

Sie wohnen in Deutschland.

Und Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.

Und Sie betreuen und erziehen das Kind selbst.

Und Sie arbeiten nicht oder nicht in Voll·zeit.

Dann können Sie Eltern·geld bekommen.

Sie bekommen Eltern·geld für 12 Monate.

Sie können Eltern·geld für 2 weitere Monate bekommen.

Dann muss Ihr Partner auch mitmachen.

Sie und Ihr Partner können sich die auch Zeit teilen.

Eltern können auch gleichzeitig Eltern·geld bekommen.

Aber dann verkürzt sich der Zeit·raum entsprechend.

Zum Beispiel: 7 Monate für beide Eltern·teile.

Sie können auch 24 oder 28 Monate Eltern·geld bekommen.

Aber dann bekommen Sie im Monat nur die Hälfte von dem Geld.

Sie erziehen Ihr Kind allein:

Sie haben allein das Sorge·recht.

Oder Sie haben allein das Aufenthalts·bestimmungs·recht.

Dann erhalten Sie 14 Monate Eltern·geld.

Sie fragen sich vielleicht:

Wieviel Eltern·geld bekommen Sie?

Die Höhe von dem Eltern·geld hängt von Ihrem Einkommen ab.

Eltern mit hohem Einkommen bekommen 65 Prozent vom Einkommen.

Eltern mit niedrigem Einkommen bekommen bis zu 100 Prozent vom Einkommen.

Aber es gibt auch Grenzen.

Das Eltern·geld beträgt mindestens 300 Euro monatlich.

Das Eltern·geld beträgt höchstens 1800 Euro monatlich.

Öffnungs·zeiten

Wichtige Informationen zu Öffnungs·zeiten und Besuchen. (PDF, 316 KB)

Sie können zu folgenden Zeiten kommen:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr

Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

Rechts·grundlage

Gesetz zum Eltern·geld und zur Eltern·zeit (BEEG)

Was müssen Sie mitbringen?

Personal·ausweis

Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:

Ihren gültigen Personal·ausweis oder Reise·pass.

Die Geburts·bescheinigung für Eltern·geld von dem Kind.

Lohn·nachweise über die letzten 12 Kalender·monate vor der Geburt von dem Kind.

Oder über die letzten 12 Kalender·monate vor dem Beginn von dem Mutter·schutz.

Die Bescheinigung von der Kranken·kasse über den Bezug von Mutterschafts·geld.

Die Arbeits·zeit·bescheinigung vom Arbeit·geber bei Teil·zeit·beschäftigung

Oder die Erklärung über die Arbeits·zeit bei Selbstständigen.

Weitere Informationen

Das Bundes·ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Broschüre herausgegeben:
Eltern·geld, Eltern·geld·Plus und Eltern·zeit .

Es gibt auch eine Untersuchung zur Eltern·zeit (PDF, 270 KB) .

Kontakt

Post·anschrift:
Stadt Herne
Fach·bereich Kinder-Jugend-Familie
Elterngeldstelle
Post·fach 10 18 20
44621 Herne

Standort:
Stadt Herne
Fach·bereich Kinder-Jugend-Familie
Elterngeldstelle
Verwaltungs·gebäude (WEZ)
Hauptstraße 241
44649 Herne
Link zum Stadtplan

Kontakt·personen:
Frau Wansel
Telefon: 0 23 23 / 16 - 33 77
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
E-Mail: elterngeld@herne.de
Zimmer: 3.28

Frau Sendzick
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 50
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
E-Mail: elterngeld@herne.de
Zimmer 3.27

Frau Möser
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 67
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
E-Mail: elterngeld@herne.de
Zimmer: 3.28

Frau Lau
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 34
Telefax: 0 23 23 / 16 -12 33 92 64
E-Mail: elterngeld@herne.de
Zimmer 3.35

Formulare

2022-07-11