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Homepage / Leichte Sprache / Dienstleistungen / Gewerbe·anmeldung, Gewerbe·abmeldung und Gewerbe·ummeldung

Gewerbe·anmeldung, Gewerbe·abmeldung und Gewerbe·ummeldung

Diese Information in schwerer Sprache.

Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit.

Die Ausübung von einem Gewerbe nennt man Betrieb.

Ein Gewerbe wird betrieben

  • auf eigene Rechnung
  • in eigener Verantwortung
  • auf Dauer
  • um Gewinn zu machen

Nicht zu den Gewerben gehören

  • freiberufliche Tätigkeit
  • oder landwirtschaftlicher Tätigkeit.

Sie betreiben ein Gewerbe.

Dann müssen Sie den Beginn von dem Betrieb anmelden.

Oder Sie geben ein Gewerbe auf.

Dann müssen Sie die Aufgabe melden.

Oder Ihr Betrieb oder Gewerbe verändern sich.

Zum Beispiel:

Ihr Betrieb zieht um.

Oder Sie ändern Ihr Gewerbe.

Oder Sie dehnen Ihr Gewerbe aus.

Dann müssen Sie die Veränderung melden.

Sie können Ihre Meldung online abgeben .

Oder Sie kommen zum Fach·bereich Öffentliche Ordnung.

Öffnungs·zeiten

Sie geben Ihre Meldung ab am

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Rechts·grundlage

Die Melde·pflicht steht so im Gesetz.

Das Gesetz heißt Gewerbe·ordnung .

Die Melde·pflicht steht im § 14 von der Gewerbe·ordnung.

Was müssen Sie mitbringen?

Personal·ausweis

Sie müssen ein amtliches Formular zur

ausfüllen.

Die Formulare sind in ganz Deutschland einheitlich.

Bitte bringen Sie auch Ihren Personal·ausweis mit.

Oder Ihren Reise·pass mit Wohnungs·bestätigung.

Vielleicht üben Sie ein Handwerk aus.

Und Ihr Handwerk muss in die Handwerks·rolle eingetragen werden.

Dann bringen Sie auch Ihre Handwerks·karte mit.

Vielleicht ist Ihr Betrieb als juristische Person eingetragen.

Zum Beispiel als GmbH.

Dann brauchen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Handels·register.

Oder den Gesellschafter·vertrag.

Vielleicht brauchen Sie auch eine Vertretungs·vollmacht.

Kosten

Eine Gewerbe·anmeldung kostet 26 Euro.

Eine Gewerbe·ummeldung kostet 26 Euro.

Sie bekommen einen Gebühren·bescheid.

Ein Gebühren·bescheid ist eine Rechnung.

Sie können leider nicht bar bezahlen.

Eine Gewerbe·abmeldung kostet nichts.

Wichtige Hinweise

Eine Frau hebt den Zeigefinger.

Sie haben alle Unterlagen dabei.

Und alles andere ist in Ordnung.

Dann erhalten Sie sofort die Bestätigung von Ihrer Meldung.

Wichtig:

Sie müssen eine Meldung abgeben.

Aber Sie geben die Meldung nicht ab.

Dann ist das eine Ordnungs·widrigkeit.

Sie können dafür eine Strafe bekommen.

In schwerer Sprache heißt die Strafe:

Bußgeld.

Kontakt

Post·anschrift:
Stadt Herne
Fach·bereich Öffentliche Ordnung
Gewerbe·angelegenheiten
Post·fach 10 18 20
44621 Herne

Standort:
Fach·bereich Öffentliche Ordnung
Gewerbe·angelegenheiten
Verwaltungs·gebäude
Berliner Platz 9
44623 Herne
Link zum Stadtplan

Kontakt·personen:
Frau Sabrina Stein
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 52
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
E-Mail: gewerbemeldestelle@herne.de
Zimmer 2.39

Frau Patricia Kurtek
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 67
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
E-Mail: gewerbemeldestelle@herne.de
Zimmer 2.38b

Herr Patrick Gockel
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 87
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
E-Mail: gewerbemeldestelle@herne.de
Zimmer: 2.40

Formulare

2022-07-14