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Sie brauchen einen Reise·pass.
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Die bisher bekannten Öffnungs·zeiten gelten nicht mehr.
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Pass·gesetz
Bitte bringen Sie Ihren Personal·ausweis oder Pass mit.
Sie brauchen auch ein aktuelles Foto von sich.
Das Foto muss bio·metrisch sein.
Dann ist Ihr Gesicht besser zu erkennen.
Ihr Fotograf kennt sich damit aus.
Pass
Sie haben das 24. Lebens·jahr noch nicht vollendet.
Dann kostet der Pass 37,50 Euro.
Sie haben das 24. Lebens·jahr vollendet.
Dann kostet der Pass 60 Euro.
Sie brauchen einen Pass mit 48 Seiten.
Das kostet zusätzlich 22 Euro.
Express-Pass
Sie brauchen einen Express-Pass mit 32 Seiten.
Und Sie haben das 24. Lebens·jahr noch nicht vollendet.
Dann kostet der Express-Pass 69,50 Euro.
Sie haben das 24. Lebens·jahr vollendet.
Dann kostet der Express-Pass 92 Euro.
Sie brauchen einen Express-Pass mit 48 Seiten.
Und Sie haben das 24. Lebens·jahr noch nicht vollendet.
Dann kostet der Express-Pass 91,50 Euro.
Sie haben das 24. Lebens·jahr vollendet.
Dann kostet der Express-Pass 114 Euro.
Kinder·reise·pass
Einen Kinder·reise·pass gibt es bis zu einem Alter von 12 Jahren.
Der Kinder·reise·pass kostet 13 Euro.
Vorläufiger maschinenlesbarer Pass
Der vorläufige maschinenlesbare Pass kostet 26 Euro.
Hinweis:
Sie können bar bezahlen.
Oder Sie bezahlen mit Ihrer ec-Karte / Pin.
Sie müssen persönlich kommen.
Vielleicht sind Sie noch nicht 18 Jahren alt.
Dann müssen Ihre beiden Eltern auch kommen.
Die Eltern müssen einverstanden sein.
Die Eltern müssen eine Einverständnis·erklärung unterschreiben.
Ein Eltern·teil kann auch zu Hause unterschreiben.
Aber: Sie müssen dann den gültigen Personal·ausweis oder Pass von dem Eltern·teil mitbringen.
Abholung:
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personal·ausweis mit.
Oder Sie bringen Ihren vorläufigen Personal·ausweis mit.
Sie können auch einer anderen Person eine Vollmacht (PDF, 116 KB) geben.
Eine Voll·macht ist ein Schrift·stück.
Sie schreiben in die Voll·macht:
Wer die andere Person ist.
Und was die andere Person tun soll.
Und Sie unterschreiben die Voll·macht.
Die andere Person bringt dann die Voll·macht mit.
Die andere Person kann dann Ihren Pass abholen.
Die andere Person muss den eigenen Personal·ausweis oder Pass mitbringen.
Weitere Informationen:
Sie fragen sich vielleicht:
Brauchen Sie für ein bestimmtes Land einen Reise·pass?
Oder reicht ein Personal·ausweis?
Sie können unverbindlich beim Auswärtigen Amt nachfragen.
Oder Sie fragen bei der Botschaft des Landes nach.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Bestimmungen für die Einreise.
Post·anschrift:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Post·fach 10 18 20
44621 Herne
Standorte:
Sie können Ihren Reisepass an folgenden Standorten beantragen:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Friedrich-Ebert-Platz 5
44623 Herne
Link zum Stadt·plan
oder
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Rat·haus Wanne und Neben·gebäude
Rathausstraße 6
44649 Herne
Link zum Stadt·plan
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 33
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 68
E-Mail:
einwohneramt@herne.de