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Homepage / Leichte Sprache / Dienstleistungen / Unterhalts·vorschuss

Unterhalts·vorschuss

Diese Information in schwerer Sprache.

Sie erziehen Ihr Kind oder Ihre Kinder allein.

Und Sie werden vom anderen Eltern·teil nicht ausreichend unter·stützt.

Dann bekommen Sie vielleicht Unterhalts·vorschuss.

Unterhalts·vorschuss ist eine finanzielle Hilfe.

Ihr Kind ist unter 6 Jahren alt.

Dann beträgt die Hilfe monatlich 230 Euro.

Ihr Kind ist 6 bis 11 Jahre alt.

Dann beträgt die Hilfe monatlich 301 Euro.

Ihr Kind ist 12 bis 17 Jahre alt.

Dann beträgt die Hilfe monatlich 395 Euro.

Voraussetzungen:

Ihr Kind muss in Deutschland leben.

Sie sind ledig.

Oder Sie sind verwitwet.

Oder Sie sind geschieden.

Oder Sie leben von dem anderen Eltern·teil dauernd getrennt.

Sie kennen den Vater von dem Kind.

Oder Sie haben nach·geforscht.

Das heißt in schwerer Sprache: Vaterschafts·feststellung.

Sie bekommen vom anderen Eltern·teil nicht ausreichend Unterhalt.

Ihr Kind ist unter 6 Jahren alt.

Dann ist ausreichender Unterhalt monatlich 177 Euro.

Ihr Kind ist 6 bis 11 Jahre alt.

Dann ist ausreichender Unterhalt monatlich 236 Euro.

Ihr Kind ist 12 bis 17 Jahre alt.

Dann ist ausreichender Unterhalt monatlich 314 Euro.

Oder Sie bekommen vom anderen Eltern·teil nicht regelmäßig Unterhalt.

Ihr Kind ist 12 bis 17 Jahre alt.

Dann darf Ihr Kind keine Hilfe vom Job·center bekommen.

Und Sie müssen ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat haben.

Weitere Informationen:

Ihre Kinder sind Ausländer.

Und ihre Kinder dürfen nicht frei reisen.

Das heißt in schwerer Sprache:

Ihre Kinder sind nicht freizügigkeits·berechtigt.

Und Sie dürfen in Deutschland arbeiten.

Oder Ihre Kinder dürfen in Deutschland arbeiten.

Dann bekommen Sie vielleicht Unterhalts·vorschuss.

Sie leben mit dem anderen Eltern·teil zusammen.

Dann bekommen Sie keinen Unterhalts·vorschuss.

Öffnungs·zeiten

Sie können Unterhalts·vorschuss während dieser Zeiten beantragen:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr

Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

Rechts·grundlagen

Unterhalts·vorschuss·gesetz (UVG)

Gesetz zur Ausweitung des Unterhalts·vorschuss·gesetzes

Was müssen Sie mitbringen?

Personal·ausweis

Vielleicht besitzen Sie die folgenden Unterlagen.

Dann bringen Sie die Unterlagen bitte mit.

  • Ihren Pass oder Personal·ausweis
  • Die Geburts·urkunde von Ihrem Kind mit eingetragenem Kindes·vater
    Oder die Vaterschafts·anerkennungs·urkunde
  • Gerichts·entscheidungen zum Unterhalt Ihres Kindes
    Zum Beispiel: Urkunden, Beschlüsse, Vergleiche, Urteile
  • Schreiben von Ihrem Anwalt
  • Ihr Scheidungs·urteil
  • Nachweise über Unterhalts·zahlungen, Renten·bescheide oder ähnliches

Sie sind vielleicht Ausländer.

Dann bringen Sie bitte Ihren Aufenthalts·titel mit.

Zum Beispiel Ihre Niederlassungs·erlaubnis.

Oder Ihre Aufenthalts·erlaubnis.

Vielleicht haben Sie eine Auskunfts·sperre einrichten lassen.

Auskunfts·sperre heißt:

Aus dem Melde·register dürfen keine Auskünfte über Sie erteilt werden.

Dann legen Sie bitte eine Aufenthalts·bescheinigung vor

  • für jedes Kind
  • und den allein·erziehenden Eltern·teil

Wichtige Hinweise

Eine Frau hebt den Zeigefinger.

Sie können den Antrag auch schriftlich stellen.

Sie müssen dann nicht persönlich kommen.

Weitere Informationen

Sie fragen sich vielleicht:

Was passiert mit meinen Daten?

Dann schauen Sie in unser Informations·blatt gemäß Artikel 13 und 14 Daten·schutz·grund·verordnung (PDF, 162 KB) .

Das Bundes·ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Broschüre veröffentlicht: Der Unterhalts·vorschuss .

Kontakt

Post·anschrift:
Stadt Herne
Fach·bereich Kinder-Jugend-Familie
Unterhalts·vorschuss
Postfach 10 18 20
44621 Herne

Standort:
Stadt Herne
Fach·bereich Kinder-Jugend-Familie
Unterhalts·vorschuss
Verwaltungs·gebäude (WEZ)
Hauptstraße 241
44649 Herne
Link zum Stadtplan

Kontakt·personen:

Vielleicht haben Sie Fragen zur Hilfe.

Dann kommt es auf den Anfangs·buchstaben von Ihrem Nach·namen an.

Frau Trottenberg
Buchstabe A
Telefon: 0 23 23 / 16 - 31 17
E-Mail: unterhaltsvorschuss@herne.de

Frau Pollfuß
Buchstaben B bis F
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 96
E-Mail: unterhaltsvorschuss@herne.de

Frau Lange
Buchstaben G bis L, Y, Z
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 69
E-Mail: unterhaltsvorschuss@herne.de

Frau Strohhofer
Buchstaben Ma bis Md
Telefon: 0 23 23 / 16 - 33 40
E-Mail: unterhaltsvorschuss@herne.de

Frau Boje
Buchstaben Me bis Mz
Telefon: 0 23 23 / 16 - 31 18
E-Mail: unterhaltsvorschuss@herne.de

Frau Jungmann
Buchstabe N
Telefon: 0 23 23 / 16 - 37 05
E-Mail: unterhaltsvorschuss@herne.de

Frau Köhler
Buchstaben O, Q
Telefon: 0 23 23 / 16 - 31 62
E-Mail: unterhaltsvorschuss@herne.de

Frau Balik-Matzko
Buchstabe P
Telefon: 0 23 23 / 16 - 31 19
E-Mail: unterhaltsvorschuss@herne.de

Frau Erichsen
Buchstabe R
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 18
E-Mail: unterhaltsvorschuss@herne.de

Frau Butt
Buchstaben S bis X
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 20
E-Mail: unterhaltsvorschuss@herne.de

Formulare

2024-03-04