In Abstimmung mit der Polizeibehörde Bochum haben Mitarbeitende des Fachbereichs Öffentliche Ordnung, der Bauordnung sowie weiterer Fachbereiche bei insgesamt vier sogenannten Problemimmobilien im Herner Stadtgebiet am Abend des 19. Februar 2026 Schwerpunktkontrollen durchgeführt.
Bei der Begehung der Liegenschaften wurden mehrere Personen von Amts wegen abgemeldet. In einem anderen Fall kam es zu einer vorübergehenden Ingewahrsamnahme zwecks Klärung eines aufenthaltsrechtlichen Status. Nachdem dies erfolgt war, konnte die betreffende Person wieder entlassen werden.
In einem Fall wurde die Nutzung von Wohnraum wegen eines bauordnungsrechtlichen Verstoßes untersagt, was jedoch insofern ohne Folgen blieb, als die betreffende Wohnung augenscheinlich nicht bewohnt war. In einem anderen Fall wurde ein Stromdiebstahl aus einer Nachbarwohnung mittels nicht fachgerecht verlegter Leitungen festgestellt der die umgehende Stilllegung der Energieversorgung zur Folge hatte. Hinzu kamen hygienische Mängel, sodass auch für diese Wohnung eine Nutzungsuntersagung verhängt wurde.
Darüber hinaus wurden von Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes an einer Adresse mehrere Kinder und Jugendliche in Obhut genommen, die ohne elterliche Aufsicht in einer Wohnung angetroffen wurden. Die Inobhutnahme erfolgte zur Sicherstellung des Kinderschutzes, nachdem die Eltern trotz anderslautender telefonischer Aussage gegenüber den Bediensteten der Stadt nicht binnen der angegebenen Frist nach Hause zurückgekehrt waren.
Welche weiteren Konsequenzen sich aus den im Rahmen der Begehung der Immobilien ermittelten Sachverhalten möglicherweise für Mieter*innen und Eigentümer*innen ergeben, wird in den zuständigen Fachbereichen der Verwaltung nun eingehend geprüft. Nähere Erkenntnisse dazu werden voraussichtlich im Verlauf der kommenden Woche vorliegen.