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Niederlassungserlaubnis für Selbständige

Wenn Ihnen für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können Sie nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie

  • Ihr Unternehmen erfolgreich etabliert haben und
  • aus den Einkünften den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen sichern können.

Die Niederlassungserlaubnis kann erteilt werden, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung.

Hinweis:
Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten.

Voraussetzungen

  • 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis für eine unternehmerische Tätigkeit (keine freiberufliche)
    Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit erteilt worden sein.
    • Wenn Sie freiberuflich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz tätig sind, kann Ihnen die Niederlassungserlaubnis erst nach 5 Jahren erteilt werden. Es gelten dann auch andere Voraussetzungen. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
  • Ausreichende Einkünfte
    Das Einkommen aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit muss den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familienangehörigen sichern können. Einkünfte Ihrer Familienangehörigen oder Gewinne aus Kapital-Vermögen können nicht berücksichtigt werden.
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
    • Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
    • Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
  • Altersvorsorge
    Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
    Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
    • entweder eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre) erhalten
    • oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro besitzen.
  • Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
  • Hauptwohnsitz in Herne

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
    Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei.
    Gültiger Pass, zusammen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis
    Ihre Aufenthaltserlaubnis muss nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz erteilt worden sein.
    Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren erhalten.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (PDF, 597 KB)
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Bescheinigung des Steuerberaters gem. Anlage (PDF, 49 KB)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Krankenversicherung
    Bitte legen Sie entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
  • Altersvorsorge
    Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
    • eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
    • eigenes Vermögen
    • erworbene Rentenanwartschaften oder
    • Betriebsvermögen
  • Bescheinigungen zum Integrationskurs
    "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs beziehungsweise Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Herne
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

2025-01-08