Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Der oder die Jugendliche muss in der Öffentlichkeit beeinträchtigt sein. Eingriffe in den privaten Bereich sind nicht möglich.
Stadt Herne
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Jugendförderung
Postfach 10 18 20
44621 Herne
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Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Jugendförderung
Jugendzentrum "Heisterkamp"
Heisterkamp 62
44652 Herne
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Thorsten Nagel
Telefon: 0 23 25 / 37 55 91