Wer gewerbsmäßig
bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Helfen Sie mit, Wartezeiten zu vermeiden und vereinbaren Sie mit uns einen individuellen Termin.
Gewerbeordnung (GewO)
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Die Höhe der anfallenden Verwaltungsgebühr beträgt für eine Erlaubnis zur Ausübung des Makler-, Bauträger und Baubetreuungsgewerbes 500 Euro.
Die Höhe der anfallenden Verwaltungsgebühr beträgt für eine Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes der Darlehens- und Investmentvermittlung und Anlageberatung zwischen 2.500 und 3.500 Euro.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis vier Wochen.
Eine persönliche Vorsprache bei der Gewerbeabteilung ist zwingend notwendig. Daher werden keine Antragsunterlagen versandt.
Wer ohne Erlaubnis ein Gewerbe als Makler, Bauträger oder Baubetreuer betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 oder 50.000 Euro geahndet werden kann.
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
Verwaltungsgebäude
Berliner Platz 9
44623 Herne
Link zum Stadtplan
Frau Patricia Kurtek
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 67
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
ordnungsamt@herne.de
Buchstabe G bis K, Nf bis Nz, W, X, Y, Z - Zimmer 2.38b
Frau Sabrina Stein
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 52
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
gewerbemeldestelle@herne.de
Buchstaben L, M, Na, O, Ö, P, Q, R, S , Zimmer 2.39
Herr Patrick Gockel
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 87
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
gewerbemeldestelle@herne.de
Zimmer: 2.40