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Dienstleistungen

Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse

Erteilung, Verlängerung und Änderung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse.

Zeiten:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

Rechtsgrundlagen:

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG), Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV), Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV), Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV)

Kosten:

Je nach Antragsart (Verlängerung, Neuerteilung und anderes) zwischen 36 und 128 Euro.

Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungsangelegenheiten
Postfach 10 18 20
44621 Herne

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Berliner Platz 9
44623 Herne
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Herr Frank Urban
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 32
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.27

Dienstleistung Formulare
2017-01-09