Der Fachbereich verwaltet die Wochenmärkte und weist Standplätze auf den Märkten zu.
Die gesamte Überwachung der Märkte obliegt diesem Bereich einschließlich der lebensmittelhygienischen Kontrollen, Preisauszeichnung, Abschleppen von Fahrzeugen, die den Marktaufbau behindern.
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
Gewerbeordnung (GewO), Satzung über den Wochenmarktverkehr in der Stadt Herne, Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte der Stadt Herne, Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr der Stadt Herne, Straßenverkehrsordnung (StVO), Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG NRW), Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (KostO NRW), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)
Händler können auf den Wochenmärkten der Stadt Herne ihre Waren (Warenangebot entsprechend der Gewerbeordnung und der Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr) feilbieten, entweder als Tagesstand oder als Dauerverkaufseinrichtung.
Wenn geparkte Fahrzeuge auf den Marktplätzen den Marktaufbau behindern, werden diese kostenpflichtig abgeschleppt. Es besteht ein Halteverbot auf den Marktplätzen an allen Markttagen in der Zeit von 6 bis 15 Uhr. Dieses Halteverbot besteht ebenfalls bei vorverlegten Märkten, das heißt: fällt ein Markttag auf einen Feiertag, so wird der Markt an dem Tag vor dem Feiertag abgehalten.
Marktstandsgebühren:
Tagesstand = 3,20 Euro; Dauerstand = 2,30 Euro
pro angefangenen Quadratmeter / Mindesttiefe 2,5 Meter
Stromgebühren:
0,28 Euro pro KW-Stunde
Alle Gebühren beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Abschleppkosten:
Die Kosten variieren je nach Abschleppuhrzeit. Hinzu kommen immer Verwaltungsgebühren in Höhe von 87,50 Euro.
Die Stadt Herne arbeitet aktuell zusammen mit dem Abschleppdienst:
Klotzbach GmbH
Karolinenstraße 88, 44793 Bochum
Telefon: 0234 / 90293 0
https://www.klotzbach-bochum.de/
Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt durch den Marktmeister direkt vor Ort auf dem jeweiligen Markt.
Die Marktstandsgebühren werden direkt in bar (von den Tageshändlern) vom Marktmeister kassiert.
Anträge auf eine Dauerverkaufserlaubnis sind ebenfalls beim Marktmeister zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular wird dann vom Marktmeister ausgehändigt.
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
Verwaltungsgebäude
Berliner Platz 9
44623 Herne
Link zum Stadtplan
Frau Sabine Kofahl
Telefon: 0 23 23 / 16 - 24 80
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.47