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Grundsteuerreform

Der Bundestag hat aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuergesetzes im Jahr 2019 ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet. Die Reform der Grundsteuer ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Stadt Herne ist verpflichtet, diese bundesgesetzliche Regelung umzusetzen und möchte Ihnen auf dieser Seite die Möglichkeit geben, sich über die Reform zu informieren.

Zu diesem Zweck stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

  1. Pressemitteilung der Stadt Herne vom 22. Januar 2025 (PDF, 101 KB)
  2. Informationsschreiben zum Grundsteuerbescheid (PDF, 110 KB)
  3. Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Herne vom 21. November 2024 (PDF, 94 KB)
  4. Anlage 1 zur Beschlussvorlage - Grundsteuerhebesatzsatzung (PDF, 63 KB)
  5. Anlage 2 zur Beschlussvorlage - Rechtsgutachten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze (PDF, 646 KB)
  6. Anlage 3 zur Beschlussvorlage - Rechtsgutachten des Städtetages Nordrhein-Westfalen zur Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze (PDF, 430 KB)
  7. Anlage 4 zur Beschlussvorlage - Liste der zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze aller Städte / Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (PDF, 134 KB)

Nähere Einzelheiten und Ihre Ansprechpartner finden Sie auf der Grundsteuerseite der Stadt Herne.

Bild: Adobe Stock

2025-02-27