Das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) schreibt die Aufstellung eines Gleichstellungsplans für die öffentlichen Verwaltung vor. Der Gleichstellungsplan enthält Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in der Verwaltung. Er hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Eine regelmäßiges Controlling überprüft die Zielerreichung beziehungsweise hinterfragt die Gründe dafür, dass Maßnahmen nicht umgesetzt oder Zielquoten nicht erfüllt werden konnten.
Zum aktuelle Gleichstellungsplan (PDF, 1.191 KB) der Stadt Herne gilt für den Zeitraum 2022-2025.
Cordelia Neige
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Büro für Gleichstellung und Vielfalt
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