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Herne solidarisch

Netzwerk richtet Hilfsfonds "Herne solidarisch" ein

Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda stellt den Hilfsfonds "Herne solidarisch" vor. Durch die gemeinsame Aktion des Vereins "Herne hilft", der Schuldnerberatung, des Deutschen Roten Kreuzes Herne, des Caritasverbandes Herne, des Zeppelin-Zentrums und des städtischen Ehrenamtsbüros sollen Hernerinnen und Herner unterstützt werden, die auf Grund der steigenden Energiepreise in diesem Winter unverschuldet finanziell ans Limit kommen.

"Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die keine Sozialleistungen bekommen, aber durch die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten stark belastet werden", sagt Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda am Donnerstag, 22. September 2022, bei der Vorstellung des Projekts. Dabei setzt das Hilfsangebot auf ein starkes Netzwerk aus Sozialverbänden und bestehenden Anlaufstellen für Hilfesuchende.

Der Hilfsfonds ist mit einem Sockelbeitrag ausgestattet, er soll durch das Werben um weitere Spenden aber noch wirkkräftiger und handlungsfähiger werden. Aus diesem Grund richtet sich der Oberbürgermeister an die Hernerinnen und Herner, deren finanzielle Situation eine Spende zulässt: "In diesem Winter werden wir uns in Herne wieder unterhaken müssen, damit in diesen schwierigen Zeiten keiner alleingelassen wird. Bei all denjenigen, die sich finanziell an dem Projekt beteiligen, möchte ich mich bereits heute bedanken."

Das Ehrenamtsbüro der Stadt Herne unterstützt den Verein "Herne hilft" bei der Bearbeitung der Anträge. "Wir haben so die Strukturen, die die schnelle Bearbeitung garantiert. Das gesamte Netzwerk verfügt über hohe Kompetenz", so Erich Leichner, ehemaliger Bürgermeister der Stadt Herne und Vorstand des Vereins "Herne hilft".

Das Spendenkonto

Um in Notsituationen schnell und unbürokratisch helfen zu können, hat der Verein "Herne hilft e.V." ein Spendenkonto bei der Sparkasse Herne, unter dem Stichwort "Herne solidarisch", eingerichtet:

DE63 4325 0030 0001 0555 24.

Es kann ab sofort gespendet werden. Die gesammelten Spenden werden anhand eines Kriterienkatalogs an antragstellende Personen ausgezahlt, die nachweisen können, dass sie in eine Notsituation geraten sind.

Wo kann ein Antrag gestellt werden?

DRK Kleiderladen
Hauptstraße 210, 44649 Herne (Wanne)
Montag bis Mittwoch 10 bis 14 Uhr

Caritasverband
Castroper Straße 66, 44628 Herne (Sodingen) I Energiesparservice & Möbelhof
Montag bis Mittwoch: 9 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 18 Uhr
Freitag: 9 bis 16 Uhr

DRK Geschäftsstelle
Harkortstraße 29, 44652 Herne (Eickel)
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8 bis 13:30 Uhr

Zeppelin-Zentrum
Zeppelinstraße 1, 44651 Herne (Eickel)
Montag: 9 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 8:30 bis12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8:30 bis 12 Uhr

Schuldnerberatung Herne
Overwegstraße 31, 44625 Herne (Mitte)
Montag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr

Ehrenamtsbüro Stadt Herne
Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne (Mitte)
Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr (Pforte)

Antragsformular zu "Herne solidarisch" (PDF, 161 KB) .

Alternativ können die Anträge auf Nothilfe ab dem 1. November 2022 bei den Kooperationspartnern gestellt werden und liegen dort auch aus.

Grundsätzlich muss der Antrag ausgefüllt und abgegeben werden. Mit dem jeweiligen Antragstellenden wird Kontakt aufgenommen und einzelfallabhängig entschieden. Es wird darum gebeten, nach Antragstellung auf die Kontaktaufnahme durch "Herne hilft" zu warten.

Nach welchen Kriterien wird entschieden?

Der Hilfsfonds "Herne solidarisch" leistet Soforthilfe in Notsituationen.

  • Die individuellen Einkommensverhältnisse müssen belegt werden.
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) sind in der Regel nicht antragsberechtigt, da zum Teil Nebenkosten abgedeckt werden.
  • Dauerhafte Bedarfe können über den Solidaritätsfonds nicht abgedeckt werden.
  • Eine Auszahlung der Gelder erfolgt nicht an Hilfesuchende, sondern an den jeweiligen Energieversorger.
  • Jeder Antrag wird einzelfallabhängig geprüft.

Wer kann Unterstützung erhalten?

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herne können Anträge auf Unterstützung stellen.

Es sind folgende Einkommensgrenzen zu beachten:

Einkommensgrenzen
Personenzahl im Haushalt Monatliche Einkommensgrenze (netto)
1 1.300 Euro
2 1.800 Euro
3 2.300 Euro
4 2.800 Euro
5 3.300 Euro
6 3.800 Euro

Wie hoch ist die Unterstützung?

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Ein Einpersonenhaushalt erhält, nach Prüfung und Bewilligung, einen einmaligen Energiezuschuss von 150 Euro. Je weitere Person im Haushalt, erhöht sich der Betrag um 50 Euro.

So erhält eine Familie mit 4 Personen eine Unterstützung von 300 Euro. Dieser Energiezuschuss wird an den jeweiligen Energieversorger auf das Vertragskonto eingezahlt.

Die Höhe der einmaligen Unterstützung ist wie folgt festgelegt worden:

Höhe der einmaligen Unterstützung
Personenzahl im Haushalt Betrag
1 150 Euro
2 200 Euro
3 250 Euro
4 300 Euro
5 350 Euro
6 400 Euro

Welche Leistungen stehen mir kraft Gesetzes zu?

Bevor ein Antrag bei "Herne solidarisch" gestellt wird, wird darum gebeten, sich bei den Kooperationspartnern beraten zu lassen.

Darüber hinaus gibt es unter folgenden Nummern Informationen zu staatlichen Hilfsangeboten:

  • Fachbereich Soziales der Stadt Herne: 0 23 23 / 16 - 16 47
  • JobCenter Herne: 0 23 25 / 63 73 00

Kontakt zu "Herne solidarisch"

Anfragen können per E-Mail an solidarisch@herne.de gestellt werden.

Von links: Ansgar Montag (Caritas Verband Herne), Armin Kurpanik (Ehrenamtsbüro), Dagmar Spangenberg-Mades (Zeppelin Zentrum), Hendrik Peuser (Stadtwerke Herne), Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda, Erich Leichner (Herne hilft). Foto: Thomas Schmidt, Stadt Herne.