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Homepage / Stadt und Leben / Senioren / Pflegeeinrichtungen / Vollstationäre Pflegeheime

Vollstationäre Pflegeheime

Folgende Alten- und Pflegeheime sind im Stadtgebiet Herne zurzeit vorhanden:

Vollstationäre Pflegeheime sind Einrichtungen für stationäre Dauerpflege. Sie dienen der Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger alter Menschen. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in der stationären Dauerpflege wohnen entweder in einem Einzelzimmer (mindestens 14 Quadratmeter mit Bad und Dusche) oder teilen sich ein Zimmer (mindestens 18 Quadratmeter) mit einer zweiten Person. Eigenes Mobiliar oder persönliche Dinge (zum Beispiel einen Sessel oder ein Regal, Fernseher, Bilder und anderes mehr) können Sie nach Absprache mitbringen. Einige vollstationäre Pflegeheime bieten auch Altenwohnungen an, bei denen auf Wunsch bestimmte Serviceleistungen genutzt werden können.

Für die Aufnahme in ein vollstationäres Pflegeheim ist bei der zuständigen Pflegekasse die Ausstellung einer Heimbedürftigkeitsbescheinigung durch den zuständigen Medizinischen Dienst dieser Pflegekasse zu beantragen.

Eine solche Bescheinigung wird nur dann vom Medizinischen Dienst erteilt, wenn aufgrund des Hilfe- und Pflegebedarfs des Betroffenen und seines pflegerischen Gesundheitszustandes eine häusliche Pflege oder eine Unterbringung in der Tagespflege nicht mehr ausreichend sind und Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes besteht.

Ausnahmen von diesem Grundsatz sind lediglich möglich, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege wegen der individuellen Lebenssituation des Betroffenen nicht in Betracht kommen. Vollstationäre Pflege kann dann insbesondere erforderlich sein bei

  • Fehlen einer Pflegeperson,
  • Fehlen der Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen,
  • drohender oder bereits eingetretener Überforderung der Pflegeperson,
  • drohender oder bereits eingetretener Verwahrlosung des Pflegebedürftigen,
  • Eigen- und Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigen,
  • räumlichen Gegebenheiten im häuslichen Bereich, die keine häusliche Pflege ermöglichen und die auch durch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nicht optimiert werden können.
Nach den Bestimmungen der Pflegeversicherung kann der Anteil der pflegebedingten Aufwendungen an den Kosten der stationären Dauerpflege von den Pflegekassen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag 2.005 Euro übernommen werden. Kosten der Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst zahlen. Soweit Ihre Einkünfte nach Abzug der Versicherungsleistungen zur Deckung der monatlichen Heimentgelte nicht ausreichen, sind ergänzende Leistungen durch das Sozialamt möglich. Zur Klärung der Kostenübernahme beim zuständigen Fachbereich Soziales für eventuell ungedeckte Kosten (das heißt für Kosten, die nicht durch die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen gedeckt werden) sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Familienbuch
  • Einkommensnachweise (letzter Rentenbescheid und andere)
  • Nachweis über Leistungen der Pflegeversicherung (Bescheid der Pflegekasse)
  • Vermögensnachweise (Sparbuch und ähnliches)
  • Nachweis über die Höhe der Miete (für die bestehende Wohnung)
  • Nachweise über bestehende Versicherungen
  • Gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

Da die Vorsprache bei der Pflegekasse und/oder beim Fachbereich Soziales in der Regel durch Angehörige oder dritte Personen erfolgt, werden verschiedene Vollmachten des künftigen Bewohners oder der künftigen Bewohnerin benötigt. Entsprechende Vordrucke sind beim zuständigen Fachbereich Soziales beziehungsweise bei der Pflegekasse erhältlich.

ASB Begegnungs- und Pflegezentrum „Herne-Mitte“

Siepenstraße 12a
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 14 75 90

ASB Begegnungs- und Pflegezentrum „Holsterhausen“

Eichsfelder Straße 1
44625 Herne
Telefon: 0 23 25 / 6 37 80

ASB Begegnungs- und Pflegezentrum „Mont-Cenis“

Jürgen-von-Manger-Straße 15
44627 Herne
Telefon: 0 23 23 / 9 64 09 25

ASB Wohn- und Betreuungszentrum „Lebensräume“

Siepenstraße 12
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 14 75 90

DRK-Altenhilfezentrum "Haus am Flottmannpark"

Am Flottmannpark 6
44625 Herne
Telefon: 0 23 23 / 9 69 58 00

DRK-Altenhilfezentrum "Königsgruber Park"

Bergmannstraße 20
44651 Herne
Telefon: 0 23 25 / 96 94 10
Homepage: http://www.drk-herne.de/

Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth Stift

Sodinger Straße 11
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 17 53 46

Alten- und Pflegeheim Eva-von-Tiele-Winckler-Haus

Düngelstraße 30
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 94 72 11
Homepage: http://www.johanneswerk.de/etwh

Alten- und Pflegeheim Ludwig-Steil-Haus

Hirtenstraße 5 – 7
44652 Herne
Telefon: 0 23 25 / 90 14 14
Homepage: http://www.johanneswerk.de/lsh

Elisa Seniorenstift "Am Volkspark"

Zur-Nieden-Straße 1 a – d
44651 Herne
Telefon: 0 23 25 / 96 16 00

Else-Drenseck-Zentrum der Arbeiterwohlfahrt

Am Katzenbuckel 40 – 44
44628 Herne
Telefon: 0 23 23 / 38 11 02
Homepage: http://www.awo-ww.de/seniorenzentren/sz_hr_ed.htm

Grete-Fährmann-Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt

Burgstraße 45
44651 Herne
Telefon: 0 23 25 / 69 20
Homepage: http://www.awo-ww.de/seniorenzentren/sz_hr_hw.htm

Marseille Kliniken AG – Seniorenwohnpark Flora Marzina

Heidstraße 132
44649 Herne
Telefon: 0 23 25 / 63 68 50
Homepage: https://emvia.de/standort-senioren-wohnpark-flora-marzina/

Marseille Kliniken AG – Seniorenwohnpark Koppenbergs Hof

Koppenbergs Hof 1
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 99 49 23
Homepage: http://www.senioren-wohnpark.com/koppenbergshof/

Senioreneinrichtung Ferdinand Dienst Haus

Hermannstraße 10
44649 Herne
Telefon: 0 23 25 / 5 58 95 55
Homepage: http://www.ferdinanddiensthaus.de/

Seniorenzentrum St. Georg

Wörthstraße 11 – 17
44629 Herne
Telefon: 0 23 23 / 20 31

Willi-Pohlmann-Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt

Kronenstraße 6
44625 Herne
Telefon: 0 23 23 / 96 78 26
Homepage: http://www.awo-ww.de/seniorenzentren/sz_hr_co.htm

2018-07-27