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Stärkungspakt NRW

Antragsverfahren für Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW“

Die Landesregierung NRW will mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam stark gegen Armut“ auf die sozialen Folgen reagieren, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auch in unserem Land ausgelöst hat. Hierzu werden 150 Millionen Euro bereitgestellt, um die bestehende soziale Infrastruktur in den Kommunen mit Blick auf gestiegene Energiepreise sowie die hohe Inflation zu unterstützen sowie Bürger*innen in akuter Notlage zu helfen, die nicht durch soziale Sicherungssysteme vor der Inflation geschützt werden.

Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen können sich an den Verein „Herne hilft“ wenden und dort Unterstützung erhalten, insbesondere bei drohendem Wohnungsverlust, bei drohender Energiesperre oder Überschuldung. Ein Anteil von bis zu 200.000 Euro wird von der Stadt Herne für diese Einzelfall-Hilfen zur Verfügung gestellt. Dank des Engagements des Vereins „Herne hilft“ kann die einmalige Unterstützung zielgenau an die Menschen ausgegeben werden, die aufgrund ihrer Einkommenslage Hilfe brauchen und für diese Hilfe Bürgergeld und Sozialhilfe keine Zuschüsse oder Beihilfen vorsehen oder sonstige vorrangige Ansprüche nicht bestehen.

Anträge richten Sie bitte an:

Herne hilft e.V.
Schulstraße 16
44623 Herne

Der Antrag auf Unterstützung (PDF, 69 KB) und die datenschutzrechtlichen Hinweise (PDF, 84 KB) stehen als Download zur Verfügung.

Für Institutionen der sozialen Infrastruktur besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Bedarfsanzeige an die Verwaltung zu richten, um Mittel für die Aufrechterhaltung bzw. Ausweitung des den Menschen in dieser Stadt dienenden Betriebes zu beantragen.

Um die Hilfen zu erhalten, müssen die Antragsteller darlegen, dass der Betrieb durch gestiegene Energiekosten oder inflationsbedingt Belastungen erlitten hat, die nicht durch andere Unterstützungsleistungen abgegolten werden.

Antragsberechtigte Organisationen können zum Beispiel Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, „Kälte-/Wärmebusse“, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren / Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“) sein.

Da noch Fördermittel zur Verfügung stehen und diese nach Rücksprache mit dem zuständigen Landesministerium bis Ende des Jahres 2023 verausgabt werden können, wurde die Antragsfrist nunmehr bis zum 15. November 2023 verlängert.

Bitte lesen Sie die Hinweise aufmerksam durch und richten die ausgefüllte Bedarfsanmeldung mit einer kurzen Begründung bis zum genannten Termin an das Sozialdezernat der Stadt Herne.

Auszüge Begleitinformationen (PDF, 72 KB)
Bedarfsanzeige (PDF, 130 KB)

Stärkungspakt NRW – Aktualisierung der Richtlinien und Begleitinformationen

Aufgrund der verschiedenen Anfragen, Hinweise und Kritiken der Städte, Gemeinden und Kreise bezüglich der Umsetzung des „Stärkungspaktes NRW“, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) diese zum Anlass genommen, die Richtlinien sowie die Begleitinformationen erneut zu aktualisieren.

Alle Unterlagen, einschließlich der teilweise angepassten Anlagen 1 – 4 der Richtlinien stehen jetzt auf der Internetseite des MAGS in aktualisierter Fassung als Download zur Verfügung: www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw

Bitte fügen Sie Ihrer Begründung unbedingt die unterzeichnete "Anlage 1 - Bedarfsanmeldung" hinzu.

Begleitinformationen / FAQ-Liste Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut (mags.nrw)
Richtlinie (PDF, 283 KB)

Weitergehende Informationen finden sich auf der Seite des Landes NRW unter www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw

2023-09-18