Die Landesregierung NRW will mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam stark gegen Armut“ auf die sozialen Folgen reagieren, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auch in unserem Land ausgelöst hat. Hierzu werden 150 Millionen Euro bereitgestellt, um die bestehende soziale Infrastruktur in den Kommunen mit Blick auf gestiegene Energiepreise sowie die hohe Inflation zu unterstützen sowie Bürger*innen in akuter Notlage zu helfen, die nicht durch soziale Sicherungssysteme vor der Inflation geschützt werden.
Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen, die die Voraussetzungen der Förderrichtlinien erfüllen, können sich an den Verein „Herne Hilft“ wenden und dort Unterstützung erhalten, um u.a. Überschuldung, Energiesperren oder Wohnungsverluste zu vermeiden. Ein Anteil von bis zu 200.000 Euro wird von der Stadt Herne für diese Einzelfall-Hilfen zur Verfügung gestellt. Dank des Engagements des Vereins „Herne Hilft“ kann die einmalige Unterstützung zielgenau an die Menschen ausgegeben werden, die aufgrund ihrer Einkommenslage Hilfe brauchen, aber eben nicht über den Staat versorgt werden.
Für Institutionen der sozialen Infrastruktur besteht ab heute die Möglichkeit, eine Bedarfsanzeige an die Verwaltung zu richten, um Mittel für die Aufrechterhaltung bzw. Ausweitung des den Menschen in dieser Stadt dienenden Betriebes zu beantragen.
Um die Hilfen zu erhalten, müssen die Antragsteller darlegen, dass der Betrieb durch gestiegene Energiekosten Belastungen erlitten hat, die nicht durch andere Unterstützungsleistungen abgegolten werden.
Antragsberechtigte Organisationen können z.B. Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, „Kälte-/Wärmebusse“, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren / Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“) sein.
Bitte lesen Sie die Hinweise aufmerksam durch und richten die ausgefüllte Bedarfsanmeldung mit einer kurzen Begründung bis zum 15. April 2023 an das Sozialdezernat der Stadt Herne.
Weitergehende Informationen finden sich auf der Seite des Landes NRW unter www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw