Vordringliches Problem der Luftreinhaltung ist die Belastung der Luft mit Feinstaub. Unter dem Begriff Feinstaub sind luftgetragene Teilchen (Partikel) zu verstehen, deren Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer ist (1 Mikrometer ist ein Tausendstel Millimeter). Die Fachbezeichnung für diese luftgetragenen Teilchen lautet PM10, wobei PM die Abkürzung des englischen "Particulate Matter" (partikelförmiger Stoff) ist und 10 für den Durchmesser von 10 Mikrometern steht.
Feinstaub setzt sich zusammen aus Dieselruß, Staub aus Verbrennungsprozessen und Partikeln, die sich in der Atmosphäre aus umgewandelten Schadgasen bilden. Aber auch natürliche Materialien wie Meeresaerosole und aufgewirbeltes Erdkrustenmaterial sind Bestandteile von Feinstaub.
Die Hauptquelle für Feinstaub ist der Straßenverkehr. Neben der motorbedingten Freisetzung (Dieselruß), entsteht Feinstaub durch den Abrieb von Reifen und Bremsen und durch Aufwirbelungen.
Feinstaub stellt ein erhebliches gesundheitliches Risiko dar. Während größere Staubpartikel in der Nase und im Rachenraum zurückgehalten werden, dringen die feinen Partikel kleiner 2,5 Mikrometer tief in die feinen Gewebe von Lunge und Bronchien ein und können dort zu Schädigungen führen. Diese "lungengängigen" Feinstäube werden für schwere medizinischen Folgen wie Herz-Kreislauferkrankungen und Lungenkrebs verantwortlich gemacht.
Zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Feinstaub hat die Europäische Union Grenzwerte festgelegt.
Grenzwerte für Partikel (PM10):
Die Überwachung der Feinstaub-Belastung erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) . Die aktuellen Ergebnisse der Feinstaubmessungen können dort abgerufen werden.
Abrufbar sind auch die Ergebnisse für das gesamte Bundesgebiet in den Luftdaten des Umweltbundesamts .
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