Geräte und Maschinen, die im Freien benutzt werden, führen oftmals zu einer erheblichen Lärmbelastung. So kommt es beispielsweise immer wieder zu Beschwerden über zu laute Rasenmäher oder erheblich störende Laubbläser.
Mit der am 6. September 2002 in Kraft getretenen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung soll ein verbesserter Schutz vor dem Lärm von im Freien benutzten Geräten und Maschinen erreicht werden. Die Verordnung gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, angefangen von Betonmischern und Hydraulikhämmern, über Kehrmaschinen bis hin zu Laubbläsern, Rasentrimmern und Rasenmähern. Alle in der Verordnung aufgeführten Geräte, die neu auf den Markt kommen, müssen künftig mit einer Kennzeichnung des Schallleistungspegels versehen werden.
Michael Torkowski
Telefon: 0 23 23 / 16 - 22 95
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
E-Mail: ordnungsamt@herne.de
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Berliner Platz 9
44623 Herne
E-Mail: ordnungsamt@herne.de