Auf dem Gebiet der Stadt Herne gibt es insgesamt rund 170 Hektar Wald. Diese sind größtenteils aus forstwirtschaftlicher Sicht "wirtschaftlich genutzter Erholungswald".
Einer der bekanntesten ist der Gysenberger Wald, welcher etwa 58 Hektar umfasst. Neben dem Revierpark Gysenberg in Herne Sodingen bietet der Wald einen hohen Freizeitwert. Aufgrund seiner teils sehr alten Laubwaldbestände hat er zusätzlich eine hohe ökologische Bedeutung. Weitere Waldflächen im Stadtgebiet sind Teil von Naturschutzgebieten, wie zum Beispiel das "Resser Wäldchen" in Herne Wanne.
Die Herner Wälder bestehen hauptsächlich aus heimischen Gehölzen und sind insgesamt sehr vielfältig. Rotbuchen sind mit 31 Prozent am häufigsten vertreten, danach Eichen mit 15 Prozent und Bergahorne mit 12 Prozent. Roteichen, eine amerikanische Art, machen 8 Prozent der Wälder aus.
Die Forstflächen in Herne sind zum überwiegenden Teil wirtschaftlich genutzter Erholungswald und Sonderwirtschaftswald. Entsprechend des § 14 des Bundeswaldgesetzes ist das Betreten dieser Flächen grundsätzlich gestattet.
Sofern die Wälder Teil eines Natur- oder Landschaftsschutzgebietes sind, ist es Besuchern jedoch nicht erlaubt die Wege zu verlassen. Dies gilt für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter gleichermaßen. Hunde sind an der Leine zu führen.
Wer im Herbst Pilze sammeln möchte die für den persönlichen Bedarf gedacht sind, darf dies grundsätzlich in geringen Mengen auch in Schutzgebieten tun. Dabei ist das Betretungsverbot außerhalb der Wege jedoch weiterhin zu beachten.
Die Bewirtschaftung des Herner Waldes wird auf der Grundlage des in den politischen Gremien beschlossenen Forstbetriebsplanes vom 29. Oktober 1985 vorgenommen. Die in den Forstflächen durchzuführenden Pflegemaßnahmen auf der Basis des Forstbetriebsplanes werden mit dem Förster des Regionalforstamts Ruhrgebiet abgestimmt und im jährlich erstellten Betriebswirtschaftsplan festgelegt. Die fachliche Beaufsichtigung der durchzuführenden Maßnahmen obliegt dem Förster.
Der jeweilige Waldbesitzer muss im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die durch den Wald führenden Wege für alle Waldbesucher gefahrenfrei halten. Dafür werden die Bäume einmal jährlich überprüft, ob aus ihren Kronen abgestorbene Äste herunterfallen oder sogar sturzgefährdete Bäume auf die Wege stürzen könnten.
Bei einem sehr dichten Wegenetz (zum Beispiel im Gysenberg) oder einer geringen Größe der Flächen mit Nachbarbebauung (zum Beispiel Sandhalde Crange) ist fast jeder Baum von der jährlichen Kontrolle betroffen. Die Sicherheitskontrollen werden im Wechsel in einem Jahr im belaubten und im nächsten Jahr im unbelaubten Zustand vorgenommen. Potenzielle Gefährdungen wie Trockenastigkeit und in den Bäumen hängender Windbruch werden regelmäßig nach Bedarf entfernt. Bei Beeinträchtigungen der Standfestigkeit des Baumes durch Pilzbefall, starker Schräglage am Weg, Windbruchgefahr, abgestorbener Krone, hohlem Stamm oder ähnlichen Gründen muss er zur Gefahrenabwehr im Zweifel vollständig entfernt werden.
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