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Gestaltungsleitlinien Herne-Mitte

Erhalt und Entwicklung der Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes in der Herner Innenstadt

Die Bahnhofstraße und ihr Umfeld sind nicht nur die historische Keimzelle, sondern auch das ökonomische, soziale und kulturelle Zentrum der Herner Innenstadt. Die dortige Fußgängerzone bündelt Einzelhandels- und Gastronomieangebote, dient als Wohnort und Treffpunkt und bietet darüber hinaus Raum für Veranstaltungen und Feste. Aufgrund dieser intensiven öffentlichen Nutzung sind die Bahnhofstraße sowie die angrenzenden Straßen für die Wahrnehmung des Stadtbilds von wesentlicher Bedeutung. Angesichts der geringen Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg ist zudem eine hohe städtebauliche Qualität entlang der Bahnhofstraße erhalten. Der noch immer deutlich ablesbare historische Stadtgrundriss mit einer Vielzahl historischer Gebäude und Denkmäler trägt zu einer angenehmen Atmosphäre bei und prägt das Bild der Innenstadt.

Um diese Attraktivität weiter auszubauen, die Innenstadt als Identifikationspunkt für Bewohner und Gäste zu stärken und durch geeignete Maßnahmen positiv weiter zu entwickeln, wurden in einem mehrstufigen Prozess Gestaltungsleitlinien entwickelt, die in einem Gestaltungshandbuch (PDF, 19.607 KB) veranschaulicht und veröffentlicht worden sind. Diese haben zum Ziel, die Gestaltqualität der Wohn- und Geschäftshäuser in der Innenstadt sowie die Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Im Gestaltungshandbuch finden sich in Form von Gestaltungsleitlinien Hinweise zu einer qualitätsvollen Gestaltung der Gebäude, der Werbe- anlagen und des Außenraumes. Die Nutzungen des öffentlichen Raumes insbesondere durch den Außenverkauf und die damit verbundene Warenpräsentation sowie die Außengastronomie sind Bestandteil dieser Gestaltungsleitlinien.

Um die Leitlinien des Gestaltungshandbuchs umsetzen zu können, ist dem Projekt nachgeschaltet eine Gestaltungssatzung (PDF, 182 KB) erarbeitet und vom Rat der Stadt Herne für den dargestellten Geltungsbereich am 10.07.2018 beschlossen worden. Die Gestaltungssatzung gilt für Maßnahmen mit gestalterischen Auswirkungen auf den öffentlichen Raum. Hierzu zählen unter anderem Neubaumaßnahmen, An- oder Umbauten an den Straßenfronten von Gebäuden, Fassadengestaltungen und Werbeanlagen.

Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung ergänzen sich und sichern im Zusammenspiel die hohe Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums. Gelingen kann dies nur, wenn alle Beteiligten frühzeitig in einen Dialogprozess eintreten. Es stehen Ihnen daher folgende Ansprechpersonen für Beratungen zur Verfügung:

Für Beratungen zu den Festsetzungen der Gestaltungssatzung:
Fachbereich Recht und Bauordnung
FB 23/3 Baugenehmigung und Bauaufsicht
Bauberatung
Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Servicetelefon 0 23 23 / 16 - 30 39
Raum A.U06 im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36

Für Beratungen zu den Gestaltungsleitlinien allgemein:
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
FB 51/0 Untere Denkmalbehörde
Susan Kowalski
Telefon 0 23 23 / 16 - 30 30
Raum A.E03 im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36

2020-04-16