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Homepage / Familie und Bildung / Beratung und Hilfe / Bildungsberatung / Finanzierung / Begabtenförderung - Aufstiegsstipendium Studieren mit Berufserfahrung

Aufstiegsstipendium – Studieren mit Berufserfahrung

Die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geben den Menschen in unserem Land, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind, einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Hochschulstudiums und eine attraktive Perspektive für ihren Berufsweg. Die Stipendien unterstützen und fördern den Aufstieg durch Bildung beim Übergang zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Das Aufstiegsstipendium ist das einzige akademische Begabtenförderungsprogramm für Menschen mit Berufserfahrung.

Wer hat Anspruch auf ein Aufstiegsstipendium?

Gefördert werden können Personen

  • mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
  • mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Berufsausbildung und
  • mit dem Nachweis einer besonderen Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf, zum Beispiel durch die Note des Berufsabschlusses

Ein Expertenteam aus Wissenschaft und Wirtschaft entscheidet dann über die Teilnehmenden in einem dreistufigen Auswahlprozess (online-Bewerbung, Kompetenz-Check und Auswahlgespräch). Wurde bereits ein Hochschulstudium aufgenommen, darf das zweite Studiensemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Was kann gefördert werden?

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Auch ein Fernstudium ist möglich.

Dauer und Umfang der Förderung

Studierende im Vollzeitstudium erhalte monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Für Studierende mit Kindern unter 14 Jahren gibt es eine Betreuungspauschale von 160 Euro pro Kind. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang werden jährlich mit 2.900 Euro gefördert. Die Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit laut Studienordnung. Die Stipendien werden unabhängig vom Einkommen als Pauschale gewährt.

Wo kann ich mich informieren?

Zuständig ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung in Bonn. Sie wählt im Auftrag des Bildungsministeriums die Stipendiaten aus und begleitet sie während des Studiums.

Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter:
Aufstiegsstipendium - BMBF
Aufstiegsstipendium: Studieren mit Berufserfahrung (sbb-stipendien.de)

2024-03-27