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Begabtenförderung - Weiterbildungsstipendium

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Stipendienprogramme zur Fortbildungsförderung besonders begabter junger Erwerbstätiger.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung und fördert fachliche und fächerübergreifende Weiterbildungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium.

Wer hat Anspruch auf ein Weiterbildungsstipendium?

Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung oder eines Fachberufs im Gesundheitswesen, die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind. Zeiten für Elternzeit und Ähnliches können angerechnet werden. Die Personen müssen besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf, etwa einen sehr guten Ausbildungsabschluss, vorweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur im Leistungsbezug stehen.

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

Dauer und Umfang der Förderung

Das Weiterbildungsstipendium wird maximal über drei Jahre gewährt. Als Stipendiatin und Stipendiat können Sie Zuschüsse von insgesamt 8700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Die Geförderten müssen sich mit 10 Prozent Eigenanteil je Maßnahme beteiligen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Prüfungskosten und notwenige Arbeitsmittel. In Verbindung mit einer Weiterbildung kann auch gegebenenfalls ein IT-Bonus für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Wo kann ich mich informieren?

Sie können sich bei der zuständigen Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen ist, meist die Kammern, informieren. Angehörige der Gesundheitsfachberufe bewerben sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, Telefon: 02 28 / 62 93 10.

Weitere Informationen über das Programm erhalten Sie unter:
Weiterbildungsstipendium - Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Weiterbildungsstipendium: Förderung für Berufseinsteiger (sbb-stipendien.de)

Beratungsstellen für Herne:
Handwerkskammer Dortmund

2024-03-19