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Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein Angebot des Bundes gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Studierende sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, damit sie diese erfolgreich abschließen können und eine Beendigung nicht zum Beispiel durch die Bestreitung von Lebenshaltungskosten oder Schulgebühren verhindert wird.
Dabei handelt es sich um einen flexiblen, zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit - Zinssatz durch Bundesgarantie in Höhe von 0,72 % effektiver Jahreszins, der Sollzins beträgt 0,72 % (Stand 1. April 2020) -, bei dem Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern keine Rolle spielen. Er kann auch neben dem BAföG in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht.

Wer hat Anspruch auf den Bildungskredit?

Volljährige Schülerinnen und Schüler, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten und letzten Jahr dieser Ausbildung sowie Studierende bis zum 36. Lebensjahr in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Deutsche und unter bestimmten Umständen andere Staatsangehörige können den Bildungskredit erhalten.

Was kann gefördert werden?

Es können nur schulische Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert werden, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind - auch Zweit- und Folgeausbildungen - sowie Studiengänge bis maximal zum Ende des 12. Studiensemesters mit Ausnahme von Teilzeit-, Promotions- oder berufsbegleitenden Studiengängen. Alle postgradualen Studiengänge können ab deren Beginn gefördert werden, sofern vorher ein grundständiges Studium abgeschlossen wurde.

Dauer und Umfang

Nach der Antragstellung für den Bildungskredit und der Prüfung durch das Bundesverwaltungsamt wird ein Bildungskredit gewährt oder abgelehnt. Der Vertrag sowie die Aus- und Rückzahlung erfolgt dann über die KfW.
Der Bildungskredit wird monatlich im Voraus in gleich bleibenden Raten durch die KfW ausbezahlt. Beantragt werden können monatliche Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro. Andere Optionen sind jedoch möglich.
Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, also maximal bis zu 7.200 Euro bewilligt werden. Die Zahl der Monatsraten kann auf Antrag auf eine geringere Anzahl beschränkt werden, wobei die Kreditsumme mindestens 1.000 Euro betragen muss.
Nach einer Frist von vier Jahren muss er in monatlichen Raten von 120 Euro an die KfW zurückgezahlt werden.

Wo kann ich mich informieren?

https://www.bmbf.de/de/bildungskredit-2118.html
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/bildungskredit_node.html
https://www.bafoeg.de/de/bildungskredit-110.php

2020-04-14