Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Die Bildungsprämie ist ein Instrument des Bundes mit dem Ziel der Förderung individueller beruflicher, nicht betrieblicher Weiterbildung. Derzeit besteht sie aus zwei Komponenten: dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen.
Von der Bildungsprämie können Erwerbstätige in Deutschland profitieren, die mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten. Dazu gehören neben angestellten Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten auch mitarbeitende Inhaberinnen beziehungsweise Inhaber und mitarbeitende Teilhaberinnen beziehungsweise Teilhaber von Unternehmen, mithelfende Familienangehörige sowie geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte in Mutterschutz oder Eltern-/Pflegezeit zeit undSelbstständige oder Beschäftigte, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten und Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre.
Die Bildungsprämie dient dem Erhalt oder der Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit der interessierten Personen. Die Lehrgänge und Prüfungen müssen auf das Fortkommen im ausgeübten Beruf, auf einen Berufswechsel oder auf den Erhalt beziehungsweise die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit abzielen.
Einmal pro Kalenderjahr können Kurse und Prüfungen gefördert werden, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen. Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
Der Prämiengutschein ist ein Element der „Bildungsprämie“. Diesen können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
Wichtig: erst beraten lassen, dann zur Weiterbildung anmelden!
Das Weiterbildungssparen ist das zweite Element der „Bildungsprämie“. Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline: 0800 / 2 62 30 00.
Im Internet finden Sie eine Übersichtskarte mit den Beratungsstellen unter:
www.bildungspraemie.info
Beratungsstellen für Herne:
Weiterbildungsberatung bei der Volkshochschule Herne
Kreishandwerkerschaft Herne (
www.kreishandwerkerschaft-herne.de/
)
Handwerkskammer Dortmund (
www.hwk-do.de/de
)