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Fachpraktikerausbildung

Ziel:
Berufstätigkeit

Voraussetzungen:
Menschen, denen zum Beispiel aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung, auch unter der Anwendung eines Nachteilsausgleich, keine Regelausbildung möglich ist, können in vielen Berufen eine Fachpraktikerausbildung gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) / §42r Handwerksordnung (HwO) absolvieren. Die Eignung muss durch den berufspsychologischen Service der zuständigen Agentur für Arbeit festgestellt werden

Unterricht:
Je nach Beruf 2-3 Jahre theoretischer und praktischer Unterricht in Voll- oder Teilzeit

Besonderheiten:
Bei der Fachpraktikerausbildung handelt es sich um eine Ausbildung innerhalb des Berufsbildungsgesetzes, welche eine anschließende Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungsberufe, erfordern jedoch einen geringeren Umfang an theoretischen Kenntnissen. Auszubildende können eine umfassende sozialpädagogische Begleitung erhalten

Anschluss:
Berufstätigkeit

Ansprechpersonen:
Mario Ermeling (Internationaler Bund West gGmbH)
Telefon: 0 23 23 / 95 29 16
E-Mail: mario.ermeling@ib.de

Martina Schuster (Integrationsfachdienst)
Telefon: 02 34 / 91 46 41 70
E-Mail: martina.schuster@diakonie-ruhr.de

Für Unternehmen: Stephanie Graul (Bundesagentur für Arbeit)
Telefon: 02 34 / 3 05 11 36
E-Mail: bochum.teilhabe@arbeitsagentur.de

2025-10-23