Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ ist eins der vier Projekte der „Initiative JUGEND STÄRKEN“ und fördert die Zusammenarbeit der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe unter Federführung der Kommune.
Im Rahmen der Initiative JUGEND STÄRKEN werden neue Ansätze zur Unterstützung benachteiligter junger Menschen erprobt. Im Mittelpunkt steht dabei die Fragestellung, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, damit sich die öffentliche Jugendhilfe stärker für junge Menschen engagiert, die von den bereits vorhandenen Angeboten nur schlecht erreicht werden und daher verlorengehen.
Das Modellprogramm startete Ende 2010 und ist befristet bis zum 31. Dezember 2013. Es wird bundesweit mit rund 17 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Die nationale Kofinanzierung erfolgt dabei durch die Kommunen.
Der Hintergrund:
Junge Menschen, die den Sprung von der Schule in das Berufsleben beim ersten Anlauf nicht schaffen, bleiben oftmals frustriert zurück und drohen verloren zu gehen. Sie brauchen individuelle Unterstützung, um sich weiterzuentwickeln und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.
Unter der Verantwortung der Kommune und in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Aktivitäten vor Ort werden neue Ansätze erprobt, diese jungen Menschen zu stärken und ihnen vor allem für ihr Berufsleben eine Perspektive zu bieten.
Eine aktuelle Informationsbroschüre zum Modellprogramm JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region können Sie auf der rechten Seite herunterladen.
In den 36 ausgewählten Städten und Landkreisen soll für die Zielgruppe der nicht (mehr) erreichten Jugendlichen ein passgenaues und möglichst lückenloses Fördersystem vor Ort am Übergang von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung geschaffen werden, um ein „Verlorengehen“ der Jugendlichen zu verhindern.
Unter zentraler Verantwortung der ausgewählten Modellkommunen sollen fehlende Angebote für die jungen Menschen identifiziert und entwickelt werden. Dies kann zum Beispiel ein Angebot der Initiative JUGEND STÄRKEN sein, aber auch andere, langfristige und eigenständige Angebote, die der Intention des Modellprogramms - besonders benachteiligte Jugendliche individuell zu unterstützen - gerecht werden. Für die notwendige rechtskreisübergreifende Verzahnung zwischen Schule, Jugendamt, Jobcenter, Arbeitsagentur und weiteren Akteuren sollen vor allem verbindliche Strukturen und Rahmenbedingungen geschaffen werden. (Kooperation der Akteure SGB II, SGB III, SGB VIII)
Die neu aufgebauten Angebote für die Jugendlichen sollen nach Auslaufen der Förderung im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst in Verantwortung der Kommune weitergeführt werden.
In Herne sind seit Anfang des Jahres 2011 bereits folgende neue Strukturen entstanden:
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