Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Leichte Sprache / Dienstleistungen / Anmeldung bei der Melde·behörde

Anmeldung bei der Melde·behörde

Diese Information in schwerer Sprache.

Sie ziehen in eine Wohnung in Herne ein.

Dann müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden.

Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug anmelden.

Bitte beachten Sie:

Vielleicht haben Sie ein minder·jähriges Kind.

Meistens sind Mutter und Vater die Sorge·berechtigten für das Kind.

Sorge·berechtigte kümmern sich um das Kind.

Sorge·berechtigte müssen das Kind erziehen.

Sorge·berechtigte dürfen über das Kind bestimmen.

Vielleicht wohnen nach dem Umzug beide Sorge·berechtigte nicht mehr in der gleichen Wohnung.

Oder das Kind zieht von einem Sorge·berechtigten zum anderen Sorge·berechtigten um.

Dann müssen beide Sorge·berechtigte mit dem Umzug einverstanden sein.

Und beide Sorge·berechtigte müssen dieses Formular (PDF, 74 KB) ausfüllen.

Das Formular heißt in schwerer Sprache: Einverständnis·erklärung.

Was müssen Sie mitbringen?

Personal·ausweis

Sie müssen eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter (PDF, 62 KB) mitbringen.

Ihr Vermieter muss die Bescheinigung ausfüllen.

Und Ihr Vermieter muss die Bescheinigung unterschreiben.

Die Bescheinigung heißt in schwerer Sprache: Wohnungs·geber·bescheinigung

Sie müssen einen Ausweis mitbringen.

Vielleicht möchten Sie mehrere Personen anmelden.

Dann müssen Sie für jede Person einen Ausweis mitbringen.

Sie können diese Dokumente als Ausweis mitbringen:

  • Personal·ausweis
  • Pass

Sie können diese Dokumente als Ausweis für Kinder mitbringen:

  • Kinder·reise·pass
  • Geburts·urkunde

Vielleicht haben Sie ein Familien·buch.

Dann bringen Sie das Familien·buch mit.

Das Familien·buch kann bei der Anmeldung helfen.

Sie können diese Dokumente als Ausweis für ausländische Staats·bürger mitbringen:

  • anerkannter und gültiger Pass
  • Pass·ersatz·papier

Kosten

Die Anmeldung ist kostenlos.

Wichtige Hinweise

Eine Frau hebt den Zeigefinger.

Bitte kommen Sie persönlich zur Anmeldung.

Oder Sie beauftragen eine andere Person.

Aber Sie müssen den Melde·schein (PDF, 195 KB) ausfüllen.

Und Sie müssen den Melde·schein unterschreiben.

Die andere Person bringt dann den Melde·schein mit.

Und Sie müssen der anderen Person eine Voll·macht mitgeben.

Eine Voll·macht ist ein Schrift·stück.

Sie schreiben in die Voll·macht:

Wer die andere Person ist.

Und was die andere Person tun soll.

Und Sie unterschreiben die Voll·macht.

Die andere Person bringt dann die Voll·macht mit.

Vielleicht haben Sie einen Betreuer.

Und Ihr Betreuer kann Ihren Aufenthalt bestimmen.

Dann muss sich Ihr Betreuer auch Ihre Meldung kümmern.

Öffnungs·zeiten

Sie müssen einen Termin vereinbaren.

Die bisher bekannten Öffnungs·zeiten gelten nicht mehr.

Sie können einen Termin vereinbaren

  • online
  • telefonisch unter 0 23 23 / 16 - 16 33

Sie möchten online einen Termin vereinbaren?

Dann müssen wir Ihre Daten speichern.

Einen Termin im Bürgerzentrum Herne und Wanne vereinbaren .

Rechts·grund·lage

Gesetzbuch

Bundes·melde·gesetz

Kontakt

Post·anschrift:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Post·fach 10 18 20
44621 Herne

Standorte:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Friedrich-Ebert-Platz 5
44623 Herne
Link zum Stadt·plan

oder

Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Rat·haus Wanne und Neben·gebäude
Rathausstraße 6
44649 Herne
Link zum Stadt·plan

Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 33
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 68
E-Mail: einwohneramt@herne.de

Formulare

2022-07-11