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Homepage / Leichte Sprache / Dienstleistungen / Anmeldung von Kraft·fahrzeugen / Anhängern

Anmeldung von Kraft·fahrzeugen / Anhängern

Diese Information in schwerer Sprache.

Sie möchten Ihr Kraft·fahrzeug anmelden.

Oder Sie möchten Ihren Anhänger anmelden.

Sie brauchen vielleicht auch neue Kennzeichen·schilder.

Dann wenden Sie sich bitte direkt an die Schilder·präge·dienste.

Sie erfahren bei den Schilder·präge·diensten auch die Preise von den Kennzeichen·schildern.

Wir können leider keine Auskünfte erteilen.

Sie möchten sich ein Kennzeichen aussuchen.

Und das Kennzeichen für sich reservieren lassen.

Dann nutzen Sie vorher die Online-Reservierung für Wunsch·kennzeichen .

Bitte beachten Sie:

Sie suchen nach Wunsch·kennzeichen im Internet.

Sie finden Anbieter für Wunsch·kennzeichen.

Aber: In der Internet·adresse steht nicht "herne.de".

Dann gehört das Angebot nicht zur Stadt Herne.

Vielleicht sind die Kennzeichen schon vergeben.

Vielleicht fallen erhebliche Kosten an.

Bitte seien Sie vorsichtig.

Öffnungs·zeiten

Sie müssen einen Termin vereinbaren.

Das hängt mit der Corona-Krise zusammen.

Es dürfen nicht viele Leute gleichzeitig kommen.

Sie können einen Termin online vereinbaren.

Oder Sie rufen für den Termin an:

Montag bis Mittwoch von 13:30 bis 15:15 Uhr

Donnerstag von 13:30 bis 17:45 Uhr

Telefon 0 23 23 / 16 - 25 80 oder 0 23 23 / 16 - 16 39

Rechtsgrundlage

Gesetzbuch

Fahrzeug-Zulassungs·verordnung

Was müssen Sie mitbringen?

Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:

Zulassungs·bescheinigung Teil 2 (ZB 2)

Das ist der Fahr·zeug·brief.

CoC-Bescheinigung

Der Hersteller von dem Fahrzeug stellt die CoC-Bescheinigung aus.

Darin steht:

Der Hersteller hat alle wichtigen Bestimmungen bei der Herstellung beachtet.

Ihr Fahrzeug hat vielleicht keine CoC-Bescheinigung.

Dann muss ein Gutachter das Fahrzeug prüfen.

Der Gutachter stellt dann eine Bescheinigung aus.

Die Bescheinigung heißt in schwerer Sprache:

Daten·blatt einer technischen Prüf·stelle.

Sie müssen die Bescheinigung mitbringen.

Personal·ausweis oder Reise·pass

Versicherungs·bestätigung

Sie müssen Ihr Fahr·zeug versichern.

Ihr Versicherungs·unternehmen stellt Ihnen eine Bestätigung aus.

Auf der Bestätigung steht die VB-Nummer.

SEPA-Last·schrift-Mandat (PDF, 97 KB)

Sie müssen für Ihr Fahr·zeug Steuern zahlen.

Die Behörde zieht die Steuern von Ihrem Bank·konto ein.

Deshalb müssen Sie ein Formular ausfüllen.

In dem Formular steht:

Sie sind einverstanden.

Und die Daten von Ihrem Bank·konto.

Das Formular heißt in schwerer Sprache:

SEPA-Last·schrift-Mandat.

Wichtig:

Sie müssen das Formular im Original mitbringen.

Wichtige Hinweise

Eine Frau hebt den Zeigefinger.

Sie können persönlich kommen.

Sie können auch eine andere Person bevollmächtigen (PDF, 264 KB) .

Eine Voll·macht ist ein Schrift·stück.

Sie schreiben in die Voll·macht:

Wer die andere Person ist.

Und was die andere Person tun soll.

Und Sie unterschreiben die Voll·macht.

Die andere Person bringt dann die Voll·macht mit.

Und die andere Person muss Ihren Ausweis mitbringen.

Und den Ausweis von der anderen Person.

Kontakt

Post·anschrift:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Zulassungs- und Fahr·erlaubnis·behörde
Post·fach 10 18 20
44621 Herne

Standort:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Zulassungs- und Fahr·erlaubnis·behörde
Verwaltungs·gebäude
Südstraße 8-10
44625 Herne
Link zum Stadtplan

Telefon: 0 23 23 / 16 - 25 80 und 0 23 23 / 16 - 20 83
Telefax: 0 23 23 / 16 - 22 84
E-Mail: strassenverkehrsamt@herne.de

Formulare

2022-11-17