Diese Information in schwerer Sprache.
Sie brauchen eine Bescheinigung aus dem Melde·register.
Die Stadt Herne speichert im Melde·register Daten von Herner Einwohnern.
Zum Beispiel: Wo die Einwohner wohnen.
Sie können die folgenden Bescheinigungen bekommen.
Eine Melde·bescheinigung enthält Ihre Anschrift.
Man sagt: Sie sind unter dieser Anschrift gemeldet.
Sie können mit der Melde·bescheinigung Ihren Wohn·sitz nachweisen.
Zum Beispiel: Anderen Behörden.
Oder Firmen.
Sie wohnen in Ihrer Wohnung zusammen mit anderen Menschen.
Zum Beispiel: Mit Ihrer Familie.
Dann können die anderen Menschen auch in der Melde·bescheinigung stehen.
Wenn Sie das wünschen.
Neben Ihrem Wohn·sitz enthält die erweiterte Melde·bescheinigung auch
Ihren Familien·stand
Zum Beispiel: Ledig.
Oder: Verheiratet.
Ihre Staats·angehörigkeit
Zum Beispiel: Deutsch.
Ihre Religion
Zum Beispiel: Katholisch.
Oder Evangelisch.
die Zahl Ihrer Kinder
Manchmal brauchen Sie eine erweiterte Melde·bescheinigung bei Behörden.
Zum Beispiel beim Standes·amt.
Oder beim Nachlass·gericht.
Die Lebens·bescheinigung enthält Ihre Anschrift.
Und in der Lebens·bescheinigung steht:
Sie sind bei der Ausstellung von der Bescheinigung am Leben.
Sie brauchen die Lebens·bescheinigung vielleicht für Ihre Renten·versicherung.
Sie können einen Termin vereinbaren
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Bundes·melde·gesetz
Bitte bringen Sie Ihren Personal·ausweis oder Pass mit.
Die Melde·bescheinigung und die erweiterte Melde·bescheinigung kosten jeweils 9 Euro.
Die Lebens·bescheinigung ist kostenlos.
Post·anschrift:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Post·fach 10 18 20
44621 Herne
Standorte:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Friedrich-Ebert-Platz 5
44623 Herne
Link zum Stadt·plan
oder
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Rat·haus Wanne und Neben·gebäude
Rathausstraße 6
44649 Herne
Link zum Stadt·plan
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 33
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 68
E-Mail:
einwohneramt@herne.de