Diese Information in schwerer Sprache.
Sie brauchen einen Personal·ausweis.
Sie sind schon 16 Jahre alt.
Dann müssen Sie einen Personal·ausweis besitzen.
Das steht so im Gesetz.
Außer: Sie besitzen einen Reise·pass.
Sie können für Kinder unter 12 Jahren einen Kinder·reise·pass beantragen.
Sie können für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren einen Reise·pass beantragen.
Sie müssen einen Termin vereinbaren.
Die bisher bekannten Öffnungs·zeiten gelten nicht mehr.
Sie können einen Termin vereinbaren
Sie möchten online einen Termin vereinbaren?
Einen Termin im Bürgerzentrum Herne und Wanne vereinbaren .
Vielleicht haben Sie schon Ihren Personal·ausweis beantragt.
Und Sie fragen sich:
Ist mein Personal·ausweis schon fertig?
Dann können Sie jetzt online nachschauen .
Personal·ausweis·gesetz
Alter Personal·ausweis
Sie hatten schon einen Personal·ausweis.
Dann bringen Sie diesen Personal·ausweis mit.
Unsere Mitarbeiter behalten Ihren alten Personal·ausweis ein.
Oder unsere Mitarbeiter machen ihn ungültig.
Weil: Sie dürfen nur einen Personal·ausweis besitzen.
Geburts-, Ehe- oder Lebens·partnerschafts·urkunde
Sie besitzen eine Urkunde oder ein Familien·stamm·buch.
Dann bringen Sie die Urkunde oder das Familien·stamm·buch bitte mit.
Vielleicht benötigen wir die enthaltenen Daten.
Verlust·anzeige
Sie haben Ihren alten Personal·ausweis verloren.
Dann können Sie bei der Beantragung von dem neuen Personal·ausweis eine Verlust·anzeige erstatten.
Bescheinigung der Polizei
Jemand hat Ihren alten Personal·ausweis gestohlen.
Dann müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen.
Die Polizei stellt Ihnen eine Bescheinigung aus.
Bitte bringen Sie die Bescheinigung mit.
Ein aktuelles biometrie·taugliches Pass·foto
Sie brauchen auch ein aktuelles Foto von sich.
Das Foto muss bio·metrisch sein.
Dann ist Ihr Gesicht besser zu erkennen.
Ihr Fotograf kennt sich damit aus.
Das Foto darf nicht älter als drei Monate sein.
Sie brauchen vielleicht auch einen vorläufigen Personal·ausweis.
Dann bringen Sie noch ein Foto mit.
Sie müssen schon bei der Beantragung von dem Personal·ausweis bezahlen.
Sie sind schon 24 Jahre alt.
Dann kostet der Personal·ausweis 37 Euro.
Der Personal·ausweis ist dann 10 Jahre gültig.
Sie sind noch nicht 24 Jahre alt.
Dann kostet der Personal·ausweis 22,80 Euro.
Der Personal·ausweis ist dann 6 Jahre gültig.
Hinweis:
Sie können bar bezahlen.
Oder Sie bezahlen mit ec-Karte und PIN.
Online-Ausweis·funktion
Sie können mit dem neuen Personal·ausweis elektronisch unterschreiben.
Das heißt in schwerer Sprache:
Online-Ausweis·funktion
Sie können die Online-Ausweis·funktion einschalten lassen.
Oder Sie lassen die Online-Ausweis·funktion ausgeschaltet.
Dann können Sie nicht elektronisch unterschreiben.
Die Mitarbeiter im Fach·bereich Bürger·dienste können die Online-Ausweis·funktion einschalten.
Das Einschalten ist kostenlos.
Aber Sie müssen schon 16 Jahre alt sein.
Vorher dürfen Sie die Online-Ausweis·funktion nicht benutzen.
Sie haben vielleicht schon einen neuen Personal·ausweis.
Und Sie werden erst später 16 Jahre alt.
Dann können die Sie die Online-Ausweis·funktion einschalten lassen.
Das Einschalten ist dann auch kostenlos.
Vielleicht wollen Sie die Online-Ausweis·funktion erst später einschalten lassen.
Das Einschalten ist dann auch kostenlos.
Zu der Online-Ausweis·funktion gehört eine PIN-Nummer.
Vielleicht möchten Sie die PIN-Nummer ändern lassen.
Zum Beispiel: Weil Sie die PIN-Nummer vergessen haben.
Sie können PIN-Nummer im Bürgeramt ändern lassen.
Das Ändern von der PIN-Nummer ist kostenlos.
Vielleicht verlieren Sie Ihren Personal·ausweis.
Und Sie möchten deshalb die Online-Ausweis·funktion ausschalten lassen.
Das Ausschalten ist dann auch kostenlos.
Hinweis:
Sie können die Online-Ausweis·funktion auch durch einen Anruf bei der Sperr·hotline ausschalten lassen.
Sie erreichen die Sperr·hotline aus Deutschland kostenlos.
Wählen Sie aus Deutschland die Telefon·nummer 116 116.
Aus dem Ausland ist die Sperr·hotline nicht kostenlos.
Wählen Sie aus dem Ausland die Telefon·nummern 00 49 / 11 61 16 oder 00 49 / 30 40 50 40 50.
Sie finden weitere Informationen zur Online-Ausweis·funktion im Personal·ausweis·portal .
Antrag·stellung
Sie müssen zur Antrag·stellung persönlich kommen.
Vielleicht sind Sie noch nicht 16 Jahre alt.
Dann müssen auch Ihre beiden Eltern kommen.
Oder nur ein Eltern·teil kommt.
Eltern·teil bedeutet: Mutter oder Vater.
Und der Eltern·teil bringt eine schriftliche Erklärung von dem anderen Eltern·teil mit.
Weil: Der andere Eltern·teil muss auch einverstanden sein.
Abholung
Ihr neuer Ausweis ist fertig.
Dann bekommen Sie einen Brief von der Bundes·druckerei.
In dem Brief steht:
Sie können Ihren neuen Ausweis abholen.
In dem Brief steht auch wichtiges zur Online-Ausweis·funktion.
Zum Beispiel: Ihre PIN-Nummer und Ihr Kennwort.
Sie brauchen den Brief bei der Abholung nicht.
Sie können den Brief sicher zu Hause verwahren.
Sie waren noch nicht 16 Jahre alt bei der Antragstellung.
Und Sie werden in den 3 Monaten nach der Antrag·stellung nicht 16 Jahre alt.
Dann bekommen Sie keinen Brief von der Bundes·druckerei.
Bringen Sie zur Abholung Ihren alten Personal·ausweis mit.
Vielleicht hatten Sie einen vorläufigen Personal·ausweis.
Dann bringen Sie den vorläufigen Personal·ausweis mit.
Vielleicht können Sie Ihren Personal·ausweis nicht selbst abholen.
Dann können Sie einer anderen Person eine Voll·macht geben.
Eine Voll·macht ist ein Schrift·stück.
Sie schreiben in die Voll·macht:
Wer die andere Person ist.
Und was die andere Person tun soll.
Und Sie unterschreiben die Voll·macht.
Die andere Person bringt dann die Voll·macht mit.
Und die andere Person bringt den eigenen Personal·ausweis oder Pass mit.
Sie sind noch nicht 16 Jahren alt.
Dann können Sie Ihren Personal·ausweis nicht alleine abholen.
Ein Eltern·teil muss Sie zur Abholung begleiten.
Und der Eltern·teil muss den eigenen Personal·ausweis oder Pass mitbringen.
Und Sie müssen eine Erklärung vom anderen Eltern·teil mitbringen.
In der Erklärung muss stehen:
Der andere Eltern·teil ist mit der Abholung einverstanden.
Und Sie müssen den Personal·ausweis von dem anderen Eltern·teil mitbringen.
Oder eine Kopie von dem Personal·ausweis.
Vielleicht ist nur ein Eltern·teil für Sie erziehungs·berechtigt.
Dann bringen Sie die Sorge·rechts·bescheinigung mit.
Weitere Informationen:
Sie fragen sich vielleicht:
Brauchen Sie für ein bestimmtes Land einen Reise·pass?
Oder reicht ein Personal·ausweis?
Sie können beim Auswärtigen Amt nachfragen.
Oder Sie fragen bei der Botschaft des Landes nach.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Bestimmungen für die Einreise.
Post·anschrift:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Post·fach 10 18 20
44621 Herne
Standorte:
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Friedrich-Ebert-Platz 5
44623 Herne
Link zum Stadt·plan
oder
Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Rat·haus Wanne und Neben·gebäude
Rathausstraße 6
44649 Herne
Link zum Stadt·plan
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 33
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 68
E-Mail:
einwohneramt@herne.de