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Mobilität

Diese Information in schwerer Sprache.

Behinderte wollen beweglich sein.

Wie alle anderen auch.

  • Auf dem Weg zur Arbeit
  • In der Freizeit
  • Zum Einkaufen

Dafür gibt es Hilfen.

Sie finden hier Informationen zu

Fahr·dienst der Stadt Herne

Der Fahr·dienst ist für

  • Roll·stuhl·fahrer
  • mit Merk·zeichen aG (außer·gewöhnliche Geh·behinderung)
  • mit geringem Einkommen
  • ohne eigenes Auto

Der Fahr·dienst ist für viele Fahrten des täglichen Lebens da.

Aber nicht für

  • Arzt·besuche
  • Schule
  • Beruf

Sie brauchen für den Fahr·dienst

  • einen Berechtigungs·ausweis
  • und die Fahr·gutscheine.

Sie beantragen den Berechtigungs·ausweis und die Fahr·gutscheine beim Fach·bereich Soziales von der Stadt Herne.

Sie müssen dazu mitbringen

  • Ihren Schwer·behinderten·ausweis mit Merk·zeichen aG
  • eine ärztliche Bescheinigung
    In der Bescheinigung muss stehen:
    Sie sind dauerhaft auf den Roll·stuhl angewiesen.
  • einen Einkommens·nachweis
    Zum Beispiel: Ihren Bescheid über Grund·sicherung

Sie können alle geeigneten Fahr·dienste nutzen.

Zum Beispiel: ein Taxi

Sie erhalten bis zu 8 Fahr·gutscheine pro Monat.

Jeder Fahr·gutschein ist bis zu 17,50 Euro wert.

Aber: Vieleicht kostet Ihre Fahrt mehr als 17,50 Euro.

Dann müssen Sie den Rest selbst zahlen.

Kontakt:
Stadt Herne
Fach·bereich Soziales
Wanner Einkaufszentrum (WEZ)
Hauptstraße 241
Eingang C
3. Obergeschoss
44649 Herne

Bärbel Schulte
Telefon 0 23 23 / 16 - 35 19
E-Mail baerbel.schulte@herne.de

Kerstin Vogel
Telefon 0 23 25 / 16 - 35 92
E-Mail kerstin.vogel@herne.de

Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 33 96
E-Mail soziales@herne.de

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E-Scooter

Immer mehr Menschen nutzen Elektro-Mobile.

Elektro-Mobile heißen auch E-Scooter.

Zu den Menschen gehören

  • Behinderte
  • und ältere Menschen.

Die Menschen sind durch den E-Scooter mobil und unabhängig.

Zum Beispiel

  • zum Einkaufen
  • oder für Arzt·termine

Aber lange Zeit ist unklar gewesen:

Dürfen E-Scooter in Bussen und Bahnen mitfahren?

Im März 2017 hat das ein Ministerium entschieden.

Das Ministerium heißt in schwerer Sprache:

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt·entwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

E-Scooter dürfen mitfahren.

Aber: Die E-Scooter müssen zum sicheren Mitfahren geeignet sein.

Wann ist ein E-Scooter geeignet?

Das hat das Ministerium in einen Erlass geschrieben.

Ein Erlass ist ein Schrift·stück.

Der Bundes·verband Selbst·hilfe Körper·behinderter e.V. hat eine Liste mit geeigneten E-Scootern veröffentlicht.

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH hat ein Logo vorgestellt .

Die Hersteller können geeignete E-Scooter mit dem Logo kennzeichnen.

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Park·erleichterungen

Es gibt Park·plätze für Schwer·behinderte.

Sie haben vielleicht auf Ihrem Schwer·behinderten·ausweis den Vermerk

  • aG für außergewöhnlich gehbehindert
  • oder Bl für blind

Dann dürfen Sie Park·plätze für Schwer·behinderte nutzen.

Sie brauchen dafür einen blauen Park·ausweis.

Der blaue Park·ausweis ist in der ganzen Europäischen Union gültig.

Sie können den blauen Park·ausweis beantragen bei:

Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Abteilung Fahr·erlaubnis- und KFZ-Zulassungs·behörde
Zimmer 3
Südstraße 8
44623 Herne

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Personen·bezogener Park·platz

Sie besitzen den blauen Park·ausweis.

Und Ihre Wohnung liegt zu weit von öffentlichen Park·plätzen entfernt.

Und Sie haben keine Garage.

Dann kann vielleicht ein personen·bezogener Park·platz für Sie eingerichtet werden.

Das hängt von der Lage vor Ort ab.

Dann dürfen nur Sie auf Ihrem personen·bezogenem Park·platz parken.

Sie können den personen·bezogenen Park·platz beantragen bei der

Stadt Herne
Fach·bereich Öffentliche Ordnung und Sport
Jasmin Fischer
Südstraße 8
44625 Herne
Zimmer 2.11

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Erleichterungen im öffentlichen Personen·nah·verkehr

Sie haben vielleicht einen Schwer·behinderten·ausweis mit dem Eintrag

  • erheblich Geh·behindert mit Merk·zeichen G
  • oder außer·gewöhnlich Geh·behindert mit Merk·zeichen aG
  • oder Gehörlos mit Merk·zeichen Gl

Dann können Sie günstig mit Bus und Bahn fahren.

Aber: Sie brauchen eine Wert·marke.

Die Wert·marke kostet

  • 36 Euro für ein halbes Jahr
  • oder 72 Euro für ein ganzes Jahr.

Sie haben einen Schwer·behinderten·ausweis mit dem Eintrag

  • Blind mit Merk·zeichen Bl
  • oder Hilflos mit Merk·zeichen H

oder Sie bekommen eine dieser Leistungen

  • nach § 19 ff. Sozial·gesetz·buch II und Sozialgeld nach § 28 Sozial·gesetz·buch II von der Agentur für Arbeit,
  • laufende Leistungen nach dem dritten Kapitel des Sozial·gesetz·buch XII (Hilfe zum Lebens·unterhalt, §§ 27 bis 40 Sozial·gesetz·buch XII).
    Aber keine einmalige Leistung
  • Leistungen der Grund·sicherung nach dem vierten Kapitel des Sozial·gesetz·buch XII ( §§ 41 bis 46 Sozial·gesetz·buch XII),
  • laufende Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebens·unterhalt (nach § 27 a oder der Hilfe in besonderen Lebens·lagen nach § 27 d Bundes·versorgungs·gesetz),
  • laufende Hilfe in besonderen Lebens·lagen nach § 27d Bundes·versorgungs·gesetz.

Dann ist bekommen Sie die Wert·marke kostenlos.

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Nah·verkehrs·angebot

Sie sind vielleicht in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt.

Trotzdem können Sie mit Bus, Straßen·bahn und U-Bahn fahren.

Weil: Einige Verkehrs·unter·nehmen haben sich zusammen·geschlossen.

Die Verkehrs·unter·nehmen sind

  • BOGESTRA
  • DSW21
  • HCR
  • VESTISCHE

Der Zusammen·schluss nennt sich in schwerer Sprache:

Kooperation Östliches Ruhr·gebiet oder KÖR

Der Zusammen·schluss hat mit Behinderten, Behinderten·vertretern und den Städten gesprochen.

Alle haben sich gefragt:

Wie können wir das Angebot für Behinderte verbessern?

Der Zusammen·schluss will die Gespräche fortsetzen.

Damit noch mehr verbessert wird.

Der Zusammen·schluss hat schon Verbesserungen erreicht:

Der Fahrer kann den Bus absenken.

Dadurch können Sie einfacher einsteigen.

Oder aussteigen.

Ein Display zeigt die nächste Halte·stelle an.

Und ein Laut·sprecher sagt die nächste Halte·stelle an.

Es gibt Sitz·plätze für Schwer·behinderte.

Die Sitz·plätze für Schwer·behinderte sind gekennzeichnet.

Die Sitz·plätze für Schwer·behinderte sind nah an den Türen.

Alle Busse in Herne haben eine Rampe.

Die Rampe ist für Roll·stuhl·fahrer da.

Neue Fahrzeuge von den Linien U35 und 306 haben auch Rampen.

Die Rampen funktionieren aber nicht an allen Haltestellen.

An einigen Halte·stellen liegen Fahrzeug·boden und Halte·stelle fast auf gleicher Höhe.

Diese Halte·stellen sind dafür umgebaut worden.

An diesen Halte·stellen funktionieren die Rampen.

Die U35 hat an jeder Tür viel Platz zum Abstellen von Roll·stühlen.

An U-Bahnhöfen gibt es Aufzüge.

An Halte·stellen von Straßen·bahnen gibt es Rampen.

Sie finden weitere Informationen unter

und in den Fahr·plan·büchern.

Sie finden persönlichen Kontakt

  • am Service-Telefon
  • und in den KundenCentern.

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2023-09-25