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Meldung vom 30. Mai 2025

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft Bochum hat die Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter der Stadt Herne sowie einen Architekten wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsnahme beziehungsweise Vorteilsgewährung eingestellt. Im Rahmen der Untersuchung waren bereits Ende Januar 2023 mehrere städtische Dienstgebäude durchsucht worden.

Trotz der mehrjährigen, intensiven Ermittlungen hat sich der ursprüngliche Anfangsverdacht nicht erhärtet, sodass das Ermittlungsverfahren nach jüngster Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bochum folgerichtig gemäß § 170, Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden ist.

Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda: „Die Stadtverwaltung hat während der gesamten Dauer des Ermittlungsverfahrens uneingeschränkt mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und deren Arbeit auf jede erforderliche Weise unterstützt. Ich bedanke mich an dieser Stelle für die akribische Arbeit der Staatsanwaltschaft sowie den jederzeit kooperativen und fairen Umgang während des laufenden Ermittlungsverfahrens.“

Zugleich bedauert Stadtdirektor und Rechtsdezernent Dr. Frank Burbulla, dass in der öffentlichen Debatte, die die Arbeit der Ermittler*innen von Beginn an begleitet hatte, die eigentlich für alle Beschuldigten geltende Unschuldsvermutung schnell einem Generalverdacht gegenüber der Stadt im Allgemeinen und der Bauverwaltung im Besonderen gewichen ist: „Die Ermittlungen haben die Arbeit der Verwaltung zeitweilig spürbar belastet. Umso mehr freut es mich, dass nicht nur die nun ohne Anklageerhebung abgeschlossenen Ermittlungen, sondern auch die zwischenzeitlich gegen einzelne Bauvorhaben angestrengten Verwaltungsgerichtsverfahren durchweg die Stadt Herne in ihrem korrekten, rechtskonformen Handeln bestätigt haben.“

Ungeachtet dessen hat die Stadtverwaltung die Ermittlungen zum Anlass genommen, sämtliche internen Prozesse betreffend die Themen Rechtstreue und Regelkonformität bzw. Compliance einer eingehenden Revision unter Zuhilfenahme externer juristischer Expertise zu unterziehen. Ein grundlegender Handlungsbedarf hat sich daraus nicht ergeben. „Insofern hat das Ermittlungsverfahren uns einerseits auf vielen Ebenen vorübergehend gefordert, teilweise gelähmt und ohne Frage belastet, andererseits aber auch dazu beigetragen, dass wir als Verwaltung langfristig handlungssicherer und damit besser geworden sind“, bilanziert Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda.

Details der Meldungen
2017-04-26